Zusätzliche Angaben
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Pöyry Deutschland GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./ing.-Leistungen erbracht wurden.
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
a) vorgesehenen Projektleiter
Qualifikationsanforderung vorgesehener Projektleiter:
1. Hochschulabschluß im Bereich Bauingenieurwesen / Architektur oder vergleichbarem Studiengang;
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter;
3. Drei vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmewettbewerbes abgeschlossen wurden, in denen er als Projektleiter war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Verkehrsstationsprojekt der Eisenbahninfrastruktur;
2. Planung Lph 1-4;
3. Gewerkeübergreifende Planung (VA, IBW incl. TWP, techn. Ausrüstung)
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.