542154-2022 - ErgebnisDeutschland-Mannheim: Busse für den öffentlichen Verkehr
OJ S 191/2022 04/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstr. 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: maria.najdenova@orthkluth.com
Telefon: +49 211/60035202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von bin zu 60 batterieelektrischen Gelenkbussen mit einer Brennstoffzelle als Range Extender
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabegegenstand ist die Beschaffung von maximal 60 batterieelektrischen Gelenkbussen mit einer Brennstoffzelle als Range Extender. Die Busse werden bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen eingesetzt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34144900 Elektrofahrzeuge, 34121000 Busse, 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr, 34144910 Elektrobusse, 31122100 Brennstoffzellen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vergabegegenstand ist die Beschaffung von maximal 75 batterieelektrischen Gelenkbussen mit einer Brennstoffzelle als Range Extender. Die Busse werden bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen eingesetzt. Mit dem Auftragnehmer wird ein Rahmenvertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis 31.12.2030 abgeschlossen. Es wird eine Anzahl an Fahrzeugen (hier: 40) als feste Abnahmemenge vereinbart. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung. Der Auftraggeber behält sich vielmehr vor, nochmals bis zu 35 weiteren Fahrzeugen optional spätestens bis zum 01.01.2030 beim Auftragnehmer abzurufen. Diese optionalen Fahrzeuge sind spätesten bis 31.12.2030 zu liefern.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Batterieeigenschaft / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung der Kann-Kriterien aus dem Technischen Lastenheft / Gewichtung: 10%
Kostenkriterium - Name: Kosten für Wartung und Instandhaltung / Gewichtung: 25%
Kostenkriterium - Name: Lieferpreis / Gewichtung: 60%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vergabegegenstand ist die Beschaffung von maximal 75 batterieelektrischen Gelenkbussen mit einer Brennstoffzelle als Range Extender. Die Busse werden bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen eingesetzt. Mit dem Auftragnehmer wird ein Rahmenvertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis 31.12.2030 abgeschlossen. Es wird eine Anzahl an Fahrzeugen (hier: 40) als feste Abnahmemenge vereinbart. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung. Der Auftraggeber behält sich vielmehr vor, nochmals bis zu 35 weiteren Fahrzeugen optional spätestens bis zum 01.01.2030 beim Auftragnehmer abzurufen. Diese optionalen Fahrzeuge sind spätesten bis 31.12.2030 zu liefern.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Angaben unter I.1.7) Gesamtwert der Beschaffung entsprechen der Summe aus dem wertungsrelevanten Gesamtpreis für die Lieferung von 75 Fahrzeugen und den Kosten für Wartung und Instandhaltung je Fahrzeug über einen Zeitraum von 15 Jahren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 211-556782
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/09/2022
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: EvoBus GmbH
Postanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Str. 21-57, 68305 Mannheim
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/09/2022