542267-2022 - ErgebnisDeutschland-Nürnberg: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
OJ S 191/2022 04/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hafen Nürnberg-Roth GmbH
Postanschrift: Rotterdamer Str. 2
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Christgau
E-Mail: j.christgau@bayernhafen.de
Telefon: +49 911642940
Fax: +49 9116429410
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayernhafen.de/hafen/nuernberg/
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hafeneinrichtung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Objektplanung Gleisbau in den Leistungsphasen 6 und 7 und Fachplanung Technische Ausstattung Bremsprobenanlage Lph 6 bis 9
Referenznummer der Bekanntmachung: KV_M1+_009A
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
ie Hafen Nürnberg-Roth GmbH plant den Ausbau der trimodalen KV-Umschlagsanlage Modul 1 am
bestehenden Standort.
Die in Asphaltbauweise vorhandene Fahr- und Ladespur innerhalb der KV-Umschlaganlage wird auf gesamter
Länge bis zum Erdplanum zurückgebaut und soll in versetzter Lage (seitlicher Versatz von ca. 4,50 Meter) auf gesamter Länge in
Asphaltbauweise wiedererrichtet werden.
Im Zuge des Straßenbaus werden die bestehenden Unterflurhydranten in Ihrer Lage angepasst sowie eine
neue Fahrbahnmarkierung aufgebracht.
Die bestehenden Abstellspuren für Ladeeinheiten, 3-Spuren in Betonverbundpflaster für eine 3-fache Stapelung
einschließlich dem Oberbau sind bis zum Erdplanum rückzubauen und zu entsorgen. Es sollen 5 neue Abstellspuren für Ladeeinheiten in
Betonbauweise einschließlich einer Schwerlast-Schlitzrinne in Ortbetonbauweise errichtet werden. Die Abstellspuren sind für eine 4-fache
Stapelung ausgelegt.
Der Umbau ist im laufenden Betrieb der KV-Umschlaganlage geplant.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Nürnberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH, welche Eigentümerin der trimodalen KV-Umschlagsanlage Modul 1 im
Güterverkehrszentrum (GVZ) bayernhafen Nürnberg ist, plant den Ausbau der trimodalen KV-Umschlagsanlage
Modul 1 am bestehenden Standort, Hamburger Straße 59, 90451 Nürnberg, Gemarkung Eibach.
Gleis
Innerhalb der KV-Umschlaganlage wird im Zuge des Neubaus der Fahr- und Abstellspuren für Lkw sowie der
Erweiterung der Abstellflächen für Ladeeinheiten (LE) das östliche Umschlaggleis (Gleis Nr.1) im Zuge einer
Vormaßnahme zurückgebaut.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge nach einem Verfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
Die Leistungen wurden bereits zweimal im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Bei beiden Verfahren wurden keien
Teilnahmeanträge abgegeben. Darauf hin wurden die Leistungen in einem neuen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Emch+Berger GmbH Nürnberg
Postanschrift: Am Plärrer 33
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90433
Land: Deutschland
E-Mail: ebnuernberg@emchundberger.de
Telefon: +49 9911926340
Fax: +49 99119263488
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1)Die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle (Vergabekammer) ist nur für Nachprüfungsverfahren nach dem
Vergaberecht zuständig. Sie wird nur auf Antrag (Nachprüfungsantrag) tätig. Ein Nachprüfungsantrag ist
nur statthaft, wenn der Antragsteller damit zugleich geltend macht, dass der Auftraggeber ein öffentlicher
Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sei und ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegen würde
(beachte Ziffer VI.3 Absatz 1). Für sonstige Rechtsbehelfe ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten
eröffnet.
(2)Der Auftraggeber unterliegt der Aufsicht des Freistaats Bayern darüber, dass er sich bei Ausübung seiner
Tätigkeit im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsvorschriften hält. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das
Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Prinzregentenstr. 28, 80538
München.
(3)Ein Nachprüfungsantrag oder Rechtsbehelf gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass der Antragssteller den
angeblichen Rechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (Ziffer VI.4.4). Nicht rechtzeitig ist eine Rüge in jedem Fall
dann, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt erhoben wurde, ab dem
der Antragsteller Kenntnis von dem angeblichen Rechtsverstoß erlangt oder sich dieser Kenntnis mutwillig
verschlossen hat. Nicht rechtzeitig ist eine Rüge außerdem dann, wenn der angebliche Rechtsverstoß aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht bis zum Schlusstermin für
den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2) erhoben wurde.
(4)Ein Nachprüfungsantrag gemäß Absatz 1 setzt im Übrigen voraus, dass seit dem Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nicht mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind.
(5)Ein Nachprüfungsantrag oder auf Unterlassung des Vertragsschlusses gerichteter Rechtsbehelf
gemäß Absatz 1 setzt weiterhin voraus, dass der Vertrag noch nicht wirksam geschlossen wurde. Der
Vertragsschluss kann erfolgen entweder (a) 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die
Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter oder (b) 10 Kalendertage nach Übermittlung dieser Information
per Fax oder auf elektronischem Weg. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem
Nachprüfungsverfahren und nur geltend gemacht werden, wenn keine der folenden Fristen abgelaufen ist: (a)
30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Vertragsschluss,
(b) 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union oder (c) sechs Monate nach Vertragsschluss.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/09/2022