Zusätzliche Angaben
Sollten während des Verfahrens Fragen von Bietern entstehen, können Sie diese bis zum 21.09.2021 um 10:00 Uhr stellen.
Die Kommunikation hierzu läuft nur über die Vergabeplattform von Subreport.
Die für Sie notwendigen Unterlagen haben wir ins Internet eingestellt.
Unter der Adresse
https://www.subreport.de/E79853823 stehen Ihnen die Unterlagen zum Download bereit. Um die Unterlagen herunterladen und an der Bieterkommunikation teilnehmen zu können, müssen Sie bei subreport ELViS registriert sein.
Die Registrierung auf der Vergabeplattform – genau wie die Nutzung der Plattform – ist kostenlos und wird auf einer gesicherten Internetseite (ersichtlich im Adressenfeld als "https") abgefragt.
Hilfe beim Download und/oder bei der elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie kostenfrei durch Herrn Felix Hinske (subreport) unter der Telefonnummer 0221/98 578-38.
Rügefristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kaiendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind. nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt GWB.
Sollten Sie Fragen haben können Sie sich gerne an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, diesen erreichen Sie unter
datenschutz@wohnbau-mainz.de.