5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79956000 Organisation von Messen und Ausstellungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63520000 Transportagenturdienste, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten, 79950000 Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen, 79952000 Event-Organisation
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Platz des Landtags 1
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Eingesetzt werden soll das "Landtag Mobil" bei den jährlich sechs bis sieben eintägigen Terminen von Landtag Lokal sowie bei ein- und mehrtägigen Großveranstaltungen, an denen der Landtag teilnimmt und bei Veranstaltungen am Landtag, die der Landtag selbst veranstaltet wie zum Beispiel beim jährlichen Weltkindertag oder bei der Parlamentsnacht. Alle Einsätze finden in Nordrhein-Westfalen statt.
5.1.2.
Erfüllungsort
Beliebiger Ort
Zusätzliche Informationen: Eingesetzt werden soll das "Landtag Mobil" bei den jährlich sechs bis sieben eintägigen Terminen von Landtag Lokal sowie bei ein- und mehrtägigen Großveranstaltungen, an denen der Landtag teilnimmt und bei Veranstaltungen am Landtag, die der Landtag selbst veranstaltet wie zum Beispiel beim jährlichen Weltkindertag oder bei der Parlamentsnacht. Alle Einsätze finden in Nordrhein-Westfalen statt.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 05/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ab dem 31.07.2029 bis zu drei Mal um je ein Jahr bis 31.07.2032 zu verlängern: - erste einjährige Verlängerungsoption bis zum 31.07.2030 - zweite einjährige Verlängerungsoption bis zum 31.07.2031 - dritte einjährige Verlängerungsoption bis zum 31.07.2032 Entgegen § 21 VgV wird die Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren überschritten damit sich die Umbau- / Ausstattungskosten in der Laufzeit von sechs Jahren amortisieren.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Bezeichnung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
Zuschlagskriterium — Zahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Die Fristen, insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB, sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird. Der vollständige Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB lautet: 1Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen