542577-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen – Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
OJ S 158/2025 20/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Büren
E-Mailinfo@bueren.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelObjektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
BeschreibungDie Stadt Büren plant den Umbau der hochbelasteten Ortsdurchfahrt L 549 (Bahnhofstraße), um die Verkehrssicherheit – insbesondere für über 1.000 Schüler täglich – sowie die Verkehrsabläufe nachhaltig zu verbessern. Engstellen, fehlende Querungsmöglichkeiten und nicht barrierefreie Gehwege sollen beseitigt, Knotenpunkte leistungsfähiger gestaltet und Bushaltestellen modernisiert werden. Grundlage ist eine abgestimmte Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten, die nunmehr planerisch weiter bearbeitet werden soll.
Kennung des Verfahrens9a77a55e-3d85-4cd3-8613-4f1941d1a54a
Interne Kennung12852/25
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Korruption
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelObjektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
BeschreibungDie L 549 Bahnhofstraße in Büren wird täglich von rund 14.500 Kfz befahren, davon 3,5 % Schwerlastverkehr. Auch die Knotenpunkte mit Landes- und Stadtstraßen sind stark belastet. Entlang der Ortsdurchfahrt liegen mehrere Schulen, wodurch täglich über tausend Schüler*innen auf teils nur 1,20 m schmalen Gehwegen unterwegs sind. Sichere Querungen fehlen weitgehend, Barrierefreiheit ist nicht gegeben, was besonders mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt. An der L 747/Eickhoffer Straße sind die zentralen Bushaltestellen zu wenige, nicht barrierefrei und teilweise ohne Wetterschutz. Die Stadt Büren hat eine Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten für den Umbau der Ortsdurchfahrt erstellt und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem NPH und der Bezirksregierung Detmold ergänzt. Mit den vorliegenden Unterlagen ist nun der Einstieg in die Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich. Auf Basis der Konzeptplanung wurde ein Bebauungsplan erstellt und der erforderliche Grunderwerb vorbereitet. Die baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen sollen bis zum Start der weiteren Planungen vorliegen. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzusetzen: Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert. Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt: 1. Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße: Am Knotenpunkt wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Der Flächengewinn ermöglicht eine geometrische Aufweitung, sodass etwa gleichzeitiges Linkssein- und abbiegen von Ost nach Nord und umgekehrt möglich wird. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten, Gehwegbreiten und Aufstellflächen an Querungen der Signalanlagen können vergrößert werden. Zusätzlich entsteht im nördlichen Ast eine neue signalgesteuerte Querungsstelle für Fußgänger. Für die Aufweitung wird eine Teilfläche von ca. 120 qm des Haus Büren’scher Fonds benötigt (Anlage LA3). 2. Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße: Nördlich angrenzend an o.g. Maßnahme errichten der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren einen Kreisverkehr, der im Regionalratsprogramm mit Rang 3 priorisiert ist. Dieser soll die Verkehrssituation aus Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße deutlich verbessern. Fahrbahnteiler als Querungshilfen i.V.m. Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen die die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler*innen, ermöglichen. Die vorhandenen Natursteinmauern und Toranlagen an der Südseite der Landesstraße werden von der Stadt Büren und anschließend wieder aufgebaut; ein Denkmalschutz der Mauern besteht nicht. 3. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH: Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schüler*innen den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anlagen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barrierefrei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße. Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen. Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen. Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können. Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Büren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören: - Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenflussbahnen - Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr. Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören: - Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C - Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBewerber müssen die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute(n) Mitarbeiter(innen) – hier die für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung betrauten Personen – die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsHandelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss mit dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers vorgelegt werden. Diese Anforderungen gelten für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft entsprechend.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsBewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden in Höhe von jeweils 3 Mio. Euro sowie für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Auswahlkriterium 1: Mindestanforderung: Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Planung Verkehrsanlagen nachweisen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt: - Die Referenz betrifft eine mit der ausgeschriebenen Planungsaufgabe vergleichbaren Umgestaltung einer inner- oder außerörtlichen Straße mit Planungsanforderungen, die die Zuordnung zur Honorarzone IV rechtfertigen (innerörtliche Straße: hohe verkehrstechnische Anforderungen und/oder sehr schwierige städtebauliche Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung; außerörtliche Straße: Straße mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände). Das Referenzprojekt muss mindestens einen Knotenpunkt (z.B. Kreisverkehr oder Lichtsignalanlage oder gleichwertig) beinhaltet haben. - Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI haben insgesamt mindestens 3 Mio. € netto betragen. - Der Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung gemäß § 47 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht. Es muss zudem die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. - Die Referenz ist nicht älter als 10 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 47 HOAI fand nach dem 01.08.2015 statt. - Die Referenz muss nicht vollständig fertiggestellt sein, die Leistungsphase 8 muss aber wenigstens zur Hälfte (50 %) erbracht worden sein. Für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied eine entsprechende Referenz für die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en). Für den Referenznachweis ist das Formular „Bewerberformular Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Verkehrsanlagen“ (Teilnahmeantrag Formblatt 09 der Vergabeunterlagen) zu nutzen. Dem Teilnahmeantrag ist eine kurze Projektbeschreibung des Referenzprojektes beizufügen, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Auswahlkriterium 1: Anzahl der Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für Verkehrsanlagen, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen: - Die Referenz betrifft eine mit der ausgeschriebenen Planungsaufgabe vergleichbare Umgestaltung einer inner- oder außerörtlichen Straße mit Planungsanforderungen, die die Zuordnung zur Honorarzone IV rechtfertigen (innerörtliche Straße: hohe verkehrstechnische Anforderungen und/oder sehr schwierige städtebauliche Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung; außerörtliche Straße: Straße mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Gelände). Das Referenzprojekt muss mindestens 3 Knotenpunkte (Kreisverkehre oder Lichtsignalanlagen) beinhaltet haben. - Die anrechenbaren Kosten des Referenzprojektes für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI haben insgesamt mindestens 3.000.000,00 € netto betragen. - Der Bewerber hat mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 einschl. der örtlichen Bauüberwachung gemäß § 47 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht. Es muss zudem die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung erbracht worden sein. - Die Referenz ist nicht älter als 10 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gem. § 47 HOAI fand nach dem 01.08.2015 statt. - Die Referenz muss nicht vollständig fertiggestellt sein, die Leistungsphase 8 muss aber wenigstens zur Hälfte (50 %) erbracht worden sein. 1 bis 2 Referenzen: 1 Punkt, 3 bis 4 Referenzen: 2 Punkte, Ab 5 Referenzen: 3 Punkte. Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Referenzen erreicht. Gewichtung: 60 % (Referenzen anzugeben im Formular Teilnahmeantrag Formblatt 11 der Vergabeunterlagen). Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können im Rahmen der Bewertung der Eignung unter Zugrundelegung der Auswahlkriterien 1 und 2 insgesamt maximal 6 Punkte (= maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln. Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsMindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Auswahlkriterium 2: Mindestanforderung: Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) jeweils mindestens 3 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)) in ihrem Unternehmen beschäftigt haben. Für die Abgabe der Eigenerklärung zur Anzahl der beschäftigten Berufsträger ist das Formular „Bewerberformular Mindestanforderung technische und berufliche Leistungsfähigkeit/Auswahlkriterium 2 - Anzahl beschäftigter Berufsträger“ (Teilnahmeantrag Formblatt 10 der Vergabeunterlagen) zu nutzen. Auswahlkriterium 2: Anzahl der beschäftigten Berufsträger des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)) in den letzten drei Jahren (2022 bis 2024) 3 bis 6 Berufsträger: 1 Punkt, 7 bis 9 Berufsträger: 2 Punkte, Ab 10 Berufsträger: 3 Punkte. Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 10 beschäftigten Berufsträgern (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering (Inhaber und angestellte Mitarbeiter)) erreicht. Gewichtung: 40 % (Berufsträger anzugeben im Formular Teilnahmeantrag Formblatt 10 der Vergabeunterlagen). Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können im Rahmen der Bewertung der Eignung unter Zugrundelegung der Auswahlkriterien 1 und 2 insgesamt maximal 6 Punkte (= maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln. Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungQualifikation des Projektteams
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungOrganisation der Projektabwicklung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungDarstellung der Arbeitsweise bei dem Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungPreis (Honorarangebot)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9a77a55e-3d85-4cd3-8613-4f1941d1a54a
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung30/09/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttp://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9a77a55e-3d85-4cd3-8613-4f1941d1a54a
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge18/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen"Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterun-terlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nur dann nachfordert, wenn dies vergaberechtlich zulässig ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigun-gen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrags /Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag/Angebot unbedingt vollständig bei.“
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Büren
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Büren
Registrierungsnummer13649
PostanschriftKönigsstraße 16
StadtBüren
Postleitzahl33142
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
E-Mailinfo@bueren.de
Telefon+49 29519700
Internetadressehttps://www.bueren.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer1acc0cae-0a47-4b50-a47b-dcd37a5e38c4
PostanschriftAlbrecht-Thear-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Paderborn (DEA47)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514111691
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer0e8970c9-d34f-4bb6-8537-1c59c83fb176
PostanschriftAdenauerplatz 1
StadtBielefeld
Postleitzahl33602
Land, Gliederung (NUTS)Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
LandDeutschland
E-Mailannette.mussinghoff-siemens@brandi.net
Telefon+49 965350
Internetadressehttps://www.brandi.net
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9a77a55e-3d85-4cd3-8613-4f1941d1a54a  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/08/2025 18:09:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung542577-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe158/2025
Datum der Veröffentlichung20/08/2025