542867-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Optische Mikroskope – Lieferung und Inbetriebnahme Exoskop
OJ S 149/2026 05/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWestküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH
E-Mailmanuel.hluscik@wkk.sh
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLieferung und Inbetriebnahme Exoskop
BeschreibungLieferung und Inbetriebnahme eines Exoskops für den Neurochirurgischen OP
Kennung des Verfahrensb1000000-c0de-4000-a000-00d462363585
Interne KennungD462363585
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38634000 Optische Mikroskope
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dithmarschen (DEF05)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten§ 123 GWB 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 124 GWB 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) 1Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.2Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre.3§ 125 bleibt unberührt. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLieferung und Inbetriebnahme Exoskop
BeschreibungLieferung und Inbetriebnahme eines Exoskops für den Neurochirurgischen OP
Interne KennungD462363585
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38634000 Optische Mikroskope
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
Menge1
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHeide / Holstein
Postleitzahl25746
Land, Gliederung (NUTS)Dithmarschen (DEF05)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2026
Laufzeit3 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.400 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversiche-rung • Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässig-keit als Bewerber in Frage stellt • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation • Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind • Angaben zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften • Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebende Leistung vergleichbar sind

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsQM-Maßnahmen oder vergleichbar

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Eigenerklärung Russlandsanktionen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angaben zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angabe zu Eintragungen ins Korruptionsregister

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Einhaltung der staatlichen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angabe zu umwelt-, sozial-, und arbeitsrechtlichen Pflichten

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angaben zu Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Bankerklärung

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angaben über technische Ausrüstung

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Zertifikat Qualitätsmanagement

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Nachweis Einhaltung RKI-Richtlinie

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: 3 Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

KriteriumAnteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung: Angabe zu vorgesehenen Unteraufträgen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Beschreibung70%
Kriterium
ArtQualität
Beschreibung30%
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D462363585
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://bi-medien.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote03/09/2026 23:59:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss26 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenReferenzen werden ggf. nachgefordert
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleWestküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH
ÜberprüfungsstelleWestküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Düsternbrooker Weg 92, 24171 Kiel, Deutschland. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens zehn Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs.3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungWestküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH
RegistrierungsnummerDE284508764
AbteilungWirtschaftsabteilung
PostanschriftEsmarchstraße 50
StadtHeide / Holstein
Postleitzahl25746
Land, Gliederung (NUTS)Dithmarschen (DEF05)
LandDeutschland
KontaktpersonManuel Hluscik
E-Mailmanuel.hluscik@wkk.sh
Telefon+49(481)7852705
Fax+49(481)7852709
Internetadressehttps://www.westkuestenklinikum.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb5ed8bb9-0800-4160-81a2-65858defcb71  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung04/08/2026 14:48:14 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung542867-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe149/2026
Datum der Veröffentlichung05/08/2026