54324-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau – Planungsleistungen Wärmeversorgung
OJ S 17/2026 26/01/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungGemeindeverwaltung Durmersheim
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Tätigkeit des AuftraggebersErzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelPlanungsleistungen Wärmeversorgung
BeschreibungPlanungsleistungen für: • Sanierung/Erneuerung Energiezentrale • Sanierung, Erneuerung und Erweiterung Wärmenetz • Gebäudeanschlüsse einzelner Gebäude an das Wärmenetz • Einbindung der Anschlüsse inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Kennung des Verfahrensca9e76d7-fe43-4cb5-a2ca-ecdfc84b1cfb
Interne KennungGDURMERSHEIM-2025.-0001.
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOrtsgebiet Durmersheim  
StadtDurmersheim
Postleitzahl76448
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen>> Es sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: << Zwingend: - Nachweis Berufsqualifikation (gem. Vergabeunterlage II.1) - Bewerbererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.1) - Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Versicherungsbestätigung (gem.Vergabeunterlage II.2.2.1) - Eigenerklärung Mitarbeiter (gem. Vergabeunterlage II.2.3.1 - Eigenerklärung Referenzen (gem. Vergabeunterlage II.2.3.2) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gem. II.2.4.1) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister (gem. Vergabeunterlage II.2.4.1) - Eigenerklärung Russlandsanktionen (gem. Vergabeunterlage II.2.4.1) - Verpflichtungserklärung LTMG (gem. Vergabeunterlage II.2.5.1) - Erklärung zu Mehrfachbeteiligungen bzw. zu Beteiligungsverhältnissen (gem. Vergabeunterlage II.4.4) Soweit anfallend: - Eigenerklärung zu Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (gem. Vergabeunterlage II.2.4.3) - Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen (gem. Vergabeunterlage II.2.4.4) - Eigenerklärung Eignungsleihe einschließlich geforderter Nachweise (gem. Vergabeunterlage II.2.6.1 und 2.6.5) - Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (gem. Vergabeunterlage II.2.6.1) - Haftungserklärung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. Vergabeunterlage II.2.6.3) - Nachweis der Eignung des eignungsvermittelnden Unternehmens (gem. II.2.6.5) - Erklärung Bewerbergemeinschaft (gem. Vergabeunterlage II.3.3) jeweils in deutscher Sprache >> Es sind mit dem Erstangebot einzureichen: << - Honorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. Vergabeunterlage IV.2.3) - Konzept 1 (gem. Vergabeunterlage IV.2.4) - Konzept 2 (gem. Vergabeunterlage IV.2.4) - Konzept 3 (gem. Vergabeunterlage IV.2.4) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. Vergabeunterlage IV.2.5) - Nachunternehmererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.5) - geforderten Nachweise - Erklärung zur Bindefrist >> Es sind mit dem Folge- oder Endangebot einzureichen: << - Erklärung, dass das Erstangebot unverändert aufrecht erhalten bleibt - Erklärung zur Bindefrist oder - Folgeangebot bzw. Endhonorarangebot gem. Angebotsformblatt (gem. IV.0) - Konzept 1 (gem. Vergabeunterlage IV.2.3.5) - Konzept 2 (gem. Vergabeunterlage IV.2.3.5) - Konzept 3 (gem. Vergabeunterlage IV.2.3.5) - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz (gem. Vergabeunterlage II.2.5) - Nachunternehmererklärung (gem. Vergabeunterlage II.2.5) - geforderten Nachweise - Erklärung zur Bindefrist jeweils in deutscher Sprache >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << >Bereitstellung der Vergabeunterlagen < - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. > Registrierung, Nutzung bestimmter Software < - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. > Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen < - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Mitteilungen an den Bewerber/Bieter (einschließlich Mitteilungen nach § 134 GWB) werden über das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform bereitgestellt. Das Bewerber-/Bieterpostfach der Vergabeplattform hat die Funktion eines (elektronischen) Briefkastens. Mit Bereitstellung der Mitteilung im Bieterpostfach auf der Vergabeplattform gehen die Mitteilungen dem Bewerber/Bieter zu. Der Bewerber/Bieter ist für die Kontrolle des Bewerber-/Bieterpostfachs der Vergabeplattform eigenverantwortlich zuständig. Der Bewerber/Bieter hat unabhängig vom Zugang zusätzlicher Nachrichten über einen Posteingang im Bewerber-/Bieterpostfach dieses selbständig auf das Vorhandensein von Mitteilungen zu kontrollieren. > Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung < - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
KorruptionBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
BetrugBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
ZahlungsunfähigkeitBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenBietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelPlanungsleistungen Wärmeversorgung
BeschreibungPlanungsleistungen für: • Sanierung/Erneuerung Energiezentrale • Sanierung, Erneuerung und Erweiterung Wärmenetz • Gebäudeanschlüsse einzelner Gebäude an das Wärmenetz • Einbindung der Anschlüsse inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit36 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Referenzen - Eigenerklärung über die Erbringung vergleichbarer Leistungen: Es gelten folgende Mindestbedingungen: - Planung von Wärmenetzen Insgesamt mindestens 5 Referenzen aus dem Zeitraum 2009 bis 2025 über entsprechend abgeschlossene Leistungen -Davon > mindestens 3 Referenzen betreffend Förderung gem. BEW oder Wärmenetzsysteme 4.0 > mindestens 3 Referenzen betreffend Holzhackschnitzelanlage mit mind. 0,8 MW Feuerungsleistung und Abgaskondensation > mindestens 2 Referenzen betreffend Blockheizkraftwerk mit mind. 100 kW elektrischer Leistung > mindestens 3 Referenzen betreffend Wärmepumpe mit min. 400 kW thermischer Leistung > mindestens 2 Referenzen betreffend Gebäudeplanung Heizzentrale (einschließlich technische Ausrüstung) > mindestens 2 Referenzen betreffend Wärmeleitung mit mind. 1500 m Trassenlänge und Hausanschlüssen Erfüllt eine Referenz mehrere Anforderungen kann die Referenz jeweils für die betreffende Kategorie benannt werden. Es ist dann aber zwingend die Benennung in der jeweiligen Kategorie erforderlich. - Mindestens erbracht die Leistungen gem. HOAI LP 2 bis 8 Referenzliste Die Angaben sind in einer Referenzliste aufzuführen. In der Referenzliste sind zu benennen: - Leistungsumfang - Nettoauftragswert für die vom Bewerber erbrachte Leistung (in EUR) - Leistungszeit (von ... bis) - Auftraggeber - Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers einzufordern. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise in Summe für die Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs gefordert. Zugelassen sind Bieter, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen . Juristische Personen sind somit grundsätzlich teilnahmeberechtigt, wenn sie mit dem Teilnahmeantrag diese Personen benennen, § 50 Abs. 1 SektVO. Für Bewerbergemeinschaften müssen die Mitglieder diesen Anforderungen genügen. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Anzahl Mitarbeiter Eigenerklärung - zur Anzahl der Mitarbeiter mit Angaben zur aktuellen Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (ohne Praktikanten, Azubi, fachfremde Mitarbeiter (z.B. Schreibkräfte, Reinigungskräfte etc.) (Jahr 2024). Diese muss mindestens 7 betragen. Mindestvorgaben für Mitarbeiter - Projektleiter mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung - Mindestens 2 weitere Planer mit mindestens je 5 Jahren Berufserfahrung in der Planung von Wärmenetzen - Mindestens 2 Mitarbeiter mit mindestens je 10 Jahren Berufserfahrung Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben zur Mitarbeitendenzahl zusammengefügt darzustellen. Die Mitarbeiterzahl eines einzelnen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Büros, kann unter der geforderten Mindestmitarbeiterzahl liegen. Die benannte Mindestmitarbeiterzahl muss der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung steht. Die Verfügbarkeit ist zu versichern.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt: Haftpflichtversicherung Nachweis einer auch für den Auftragsfall und für die Dauer des Auftrags bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall - für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 3 Mio. EUR - für Personenschäden i.H.v. 3 Mio. EUR je zweifach maximiert durch - Vorlage Kopie des Versicherungsscheins oder - Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Hinweis: Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend. Es sind die benannten Versicherungserklärungen vorzulegen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerbergemeinschaften können den Nachweis über die Haftpflichtversicherung entweder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder für die Bewerbergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bewerbergemeinschaft). HINWEIS: Im Falle des Nachweises für eine Bewerbergemeinschaft muss die Haftpflichtversicherung sich ausdrücklich auf die Bewerbergemeinschaft beziehen. Es ist nicht ausreichend, wenn lediglich eine auf ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft lautende Versicherung nachgewiesen wird. Es kann aber eine Versicherungsbestätigung beigefügt werden, dass die Haftpflichtversicherung die konkrete Bewerbergemeinschaft im geforderten Umfang umfasst.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept 1
BeschreibungPräsenz
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept 2
BeschreibungHerangehensweise/Projektumsetzung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept 3
BeschreibungErfahrung Projektleitung/Verfügbarkeit
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungFür die Umrechnung des Preises in Wertungspunkte gilt folgende Regelung: Das zu bewertende Bruttohonorar setzt sich zusammen aus - Pauschalhonorar Planungs- und Überwachungsleistungen für die Energiezentrale - Pauschalhonorar für Planungs- und Überwachungsleistung Sanierung/Erweiterung Nahwärmenetz - Pauschale Anschluss Für die Wertung werden 5 Hausanschlüsse angenommen - Pauschale MSR-Technik Für die Wertung werden 5 Fälle angenommen - Stundensätze Für die Wertung wird jeweils folgende Stundenanzahl angenommen. - Inhaber/Geschäftsführer 30 Stunden - Projektingenieur 50 Stunden - Technischer Mitarbeiter 50 Stunden - Sonstige Mitarbeiter 20 Stunden Die Benennung der Stundenzahlen erfolgt ausschließlich im Rahmen der Bewertung des Angebots und begründet keinen Anspruch auf Abruf einer entsprechenden Anzahl an Stunden. - Nebenkosten gem. Pauschale auf Gesamtnettohonorar - Unbedingte Nachlässe aufs Bruttohonorar Das niedrigste, wertungsfähigste Honorarangebot erhält 100 Punkte. Es wird ein fiktives Honorar in Höhe des doppelten Bruttohonorars des günstigsten Bieters gebildet. Alle Angebote, die gleich oder höher wie das gebildete fiktive Honorar sind, erhalten 0 Punkte. Die übrigen Honorare werden linear interpoliert.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19b45713650-36bd1f9ca787eae2
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLwww.tender24.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung11/02/2026
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.tender24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber behält sich - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist - im Rahmen des rechtlich zulässigen das Nachfordern von Unterlagen vor. Fehlende, jedoch geforderte Erklärungen oder Nachweise wird der Auftraggeber nach Maßgabe des § 56 VgV nachverlangen, soweit der Teilnahmeantrag/das Angebot nicht bereits aus anderen Gründen auszuschließen ist. Die Bewerber/Bieter werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber keine Angaben nachfordert, die vom Bewerber/Bieter zwar abgegeben worden, aber inhaltlich unzutreffend oder nicht ausreichend sind. Die Bewerber/Bieter sind deshalb für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben selbst verantwortlich. Das gilt auch für Angaben, die in Bezug gestellte Mindestanforderungen abgegeben werden. Fordert der Auftraggeber Unterlagen vom Bewerber/Bieter nach, so sind diese Unterlagen innerhalb der vom Auftraggeber, nach dem Kalender bestimmten angemessenen Frist, über die Vergabeplattform vorzulegen, § 51 Abs. 4 SektVO. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der vollständige Upload auf der Vergabeplattform. Gehen die nachgeforderten Unterlagen nicht rechtzeitig ein ist der Teilnahmeantrag/das Angebot auszuschließen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle Vereinbarung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltGemeindeverwaltung Durmersheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtGemeindeverwaltung Durmersheim
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungGemeindeverwaltung Durmersheim
RegistrierungsnummerUST-ID-Nummer: DE144016140
PostanschriftRathausplatz 1
StadtDurmersheim
Postleitzahl76448
Land, Gliederung (NUTS)Rastatt (DE124)
LandDeutschland
E-Mailvergabeberatung@staatsanzeiger.de
Telefon+49 71166601496
Profil des Erwerbershttps://www.durmersheim.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
RegistrierungsnummerLeitweg ID: 08-A9866-40
PostanschriftKapellenstrasse 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung0356c12a-8b8c-44cd-ae9e-6a6280473157-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungAnpassung der Vergabeunterlagen und Verlängerung der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge
10.1.
Änderung
AbschnittskennungORG-7004
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge1e0c9ea-7618-4991-8046-55b730490221  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/01/2026 14:59:14 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung54324-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe17/2026
Datum der Veröffentlichung26/01/2026