54342-2024 - Ergebnis
Deutschland – Netzwerke – Rahmenvertrag über die Lieferung von LAN Komponenten
OJ S 19/2024 26/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandratsamt Würzburg
E-Mailv.spoerlein@lra-wue.bayern.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvertrag über die Lieferung von LAN Komponenten
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Beschaffung von LAN-Netzwerktechnik des Herstellers Cisco Beschreibung: Ziel dieser Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von LAN-Komponenten des Herstellers Cisco sowie damit verbundene Leistungen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Services
Kennung des Verfahrens52d1bb9a-e84b-428e-b104-99b153a1a0fc
Interne KennungZVS/ZFB4/23/8
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32400000 Netzwerke
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftZeppelinstr. 15  
StadtWürzburg
Postleitzahl97074
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 200 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 700 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung über die Beschaffung von LAN Komponenten
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Beschaffung von LAN-Netzwerktechnik des Herstellers Cisco Beschreibung: Ziel dieser Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von LAN-Komponenten des Herstellers Cisco sowie damit verbundene Leistungen, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Services.
Interne KennungZVS/ZFB4/23/8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32400000 Netzwerke
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
5.1.5.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung1 700 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB), 5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr.4 GWB) Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandratsamt Würzburg
Registrierungsnummer09-0368191-49
PostanschriftZeppelinstr. 15
StadtWürzburg
Postleitzahl97074
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
E-Mailv.spoerlein@lra-wue.bayern.de
Telefon000
Internetadressehttps://www.landkreis-wuerzburg.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
RegistrierungsnummerDE811335517
PostanschriftPromenade 27
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2a616127-0856-4d5f-a740-ba5bc6a84171  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/01/2024 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung54342-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe19/2024
Datum der Veröffentlichung26/01/2024