Zusätzliche Angaben
Die Angabe von 0,01 EUR bei II.1.7) und V.2.4) erfolgt aus technischen Gründen der Übermittlungsschnittstellen.
Es erfolgt keine Bekanntgabe der Beträge, da wir diese Angaben im konkreten Fall als schützenswert erachten.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m1#cvd11=15#cvd12=0#cvd13=0#