544614-2023 - ErgebnisDeutschland-Neustadt a.d.Waldnaab: Sanierung von Industriestandorten
OJ S 173/2023 08/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Postanschrift: Am Hohlweg 2
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ach, Hermann
E-Mail: vergabestelle@neustadt.de
Telefon: +49 9602795100
Fax: +49 960279975100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sanierungsplanung und Sanierung Teil I; Vergabe der Sachverständigen-/ Ingenieurleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023002203
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90722100 Sanierung von Industriestandorten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt die Vergabe von Sachverständigen-/ Ingenieurleistungen zur Planung und Überwachung der Sanierung Teil I des Altstandortes Bleikristallfabrik Hofbauer, Altenstadt a.d.Waldnaab, Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab.
Detaillierte Angaben zu den zu erbringenden Leistungen können der Aufgabenbeschreibung (Formblatt II.22) entnommen werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 116 650,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90520000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen, 90522300 Sanierung von verseuchtem Boden, 90522400 Bodensanierung, 90743200 Sanierung nach Verschmutzung durch giftige Stoffe
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Hauptort der Ausführung: 92665 Altenstadt a.d.Waldnaab
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planung und Überwachung der Sanierung Teil I des Altstandortes Bleikristallfabrik Hofbauer, Altenstadt a.d.Waldnaab, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab.
Die Befunde der Detail- und Sanierungsuntersuchungen auf dem Standort der ehemaligen Bleikristallfabrik Hofbauer belegen, dass auf einem Großteil des ehemaligen Betriebsgeländes und darüber hinaus in einem ehemaligen offenen und unbefestigten Graben zur Ableitung betrieblicher Abwässer (Herbstaugraben) erhebliche und mobile Bodenverunreinigungen insbesondere durch die standortspezifischen Parameter Blei, Arsen und Fluorid vorliegen. Hinzu kommen lokale Verunreinigungen z.B. durch Teerkondensate aus der Generatorgaserzeugung sowie durch Mineralöle und LHKW. Erhebliche Verunreinigungen des oberflächennahen Grundwassers sind bereits eingetreten, die qualitative Beeinträchtigung reicht bis in den weiteren Abstrom und das zweite Grundwasserstockwerk, somit sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach Bodenschutzrecht in jedem Fall erforderlich.
Die Sanierungsmaßnahmen sollen iterativ in drei Teilschritten umgesetzt werden, um schrittweise die im jeweiligen Status-Quo erforderlichen, geeigneten und angemessenen weiteren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ermitteln und zu betrachten. Der hier angefragte erste Sanierungsabschnitt umfasst die Quellsanierung durch Aushub Hot Spots:
- Sanierungsplanung, -überwachung, -dokumentation
- Rückbau / Teilrückbau von Gebäuden im Bereich der Hot Spots, vorausgehende Gebäudesubstanzerkundung, ca. 2.800 m³ bzw. 5.500 to Bauschutt
- Bodenaushub in 7 Hot Spots im Auffüllungsbereich bis an den Top der Auelehme, ca. 18.600 m³ bzw. 33.500 to, ggf. Bauwasserabreinigung
- Errichtung „Reaktive Zone“ durch Kalkmilchinjektionen an der Aushubbasis mit vorangehendem Feldversuch
- Einbringen von neutralisierenden, adsorbierenden bzw. ausfällenden Materialien zur Verbesserung der Untergrundsituation (derzeitige Planung: Wiederverfüllung mit Kalkschotter)
- Grundwassermonitoring baubegleitend
Der Aushub ist im Ergebnis der Sanierungsuntersuchung im Wesentlichen in der ungesättigten Bodenzone vorgesehen, eine Bauwasserhaltung oder Umspundung ist daher nicht geplant. Da lokal die sanierungsrelevante Auffüllung auch in wassergesättigte Bereiche reichen kann, ist jedoch nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass in einzelnen Aushubsegmenten temporär kontaminiertes Wasser anfällt und abgereinigt werden muss.
Die Maßnahmen der Sanierung Teil I sind zusammenfassend darzustellen und die Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu konkretisieren.
Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab ist für die bodenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in Ersatzvornahme getreten. Das Vorhaben wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) in die Liste der fachlich vordringlichsten Vorhaben nach § 2 der Durchführungsverordnung (FAG DV-Altlasten) zu Art. 7 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aufgenommen.
Die Leistungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen, es sind die jeweils aktuellen Fassungen der einschlägigen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften, DIN-Normen und Merkblätter zu berücksichtigen, u. a.:
- BBodSchG, BBodSchV, BayBodSchG, BayBodSchVwV
- ab 01.08.2023 in Kraft tretende Mantelverordnung
- Merkblatt "Untersuchung und Bewertung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen – Wirkungspfad Boden-Gewässer" (LfW-Merkblatt Nr. 3.8/1)
- Merkblatt "Probenahme von Boden und Bodenluft bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer“ - LfU-Merkblatt Nr. 3.8/4
- Merkblatt "Untersuchung von Bodenproben und Eluaten bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer" (LfU-
Merkblatt Nr. 3.8/5)
- Merkblatt "Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen“ (LfU-Merkblatt Nr. 3.8/6)
- TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, Bestimmungen der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (bisher BGR 128)
- "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)"
- "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)"
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung von Ablauf, Kommunikation und Koordination / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Vor-Ort-Präsenz, Erreichbarkeit; / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 70 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 085-259851
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Sanierungsplanung und Sanierung Teil I; Vergabe der Sachverständigen-/ Ingenieurleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: rupp.bodenschutz GmbH
Ort: Neustadt am Kulm
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 95514
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 116 650,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
a) Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
b) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
d) Die Bewerbungen / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen!
e) Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber. Nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte, insbesondere nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungs- und Auswahlkriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbungen gem. § 75 Satz 6 VgV durch Los getroffen werden.
i) Die Leistungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen, es sind die jeweils aktuellen Fassungen der einschlägigen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften, DIN-Normen und Merkblätter zu berücksichtigen, u. a.:
- BBodSchG, BBodSchV, BayBodSchG, BayBodSchVwV
- ab 01.08.2023 in Kraft tretende Mantelverordnung
- Merkblatt "Untersuchung und Bewertung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen – Wirkungspfad Boden-Gewässer" (LfW-Merkblatt Nr. 3.8/1)
- Merkblatt "Probenahme von Boden und Bodenluft bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer“ - LfU-Merk
blatt Nr. 3.8/4
- Merkblatt "Untersuchung von Bodenproben und Eluaten bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer" (LfU-
Merkblatt Nr. 3.8/5)
- Merkblatt "Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen“ (LfU-Merkblatt Nr. 3.8/6)
- TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, Bestimmungen der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (bisher BGR 128)
- "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)"
- "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)"
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/09/2023