Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Haiger, an der westlichen Grenze Hessens gelegen, beabsichtigt, das bestehende Feuerwehrhaus im Zentrum der Stadt Haiger, durch einen Ersatzneubau an der Allendorfer Straße am westlichen Rande von Haiger zu ersetzen. Ein vorläufiges und zunächst konzeptionelles Raumprogramm für den Ersatzneubau nach DIN 14092 neu, sowie das vorgesehene Planungsgebiet mit einer Größenordnung von ca. 16.500 m² liegen vor und sind zu Ihrer Kenntnisnahme den Verfahrensunterlagen beigefügt.
Ziel der gegenständlich ausgeschriebenen Planungsleistungen ist es, ein Konzept für einen Ersatzneubau auf dem Gelände zu entwickeln und in einen genehmigungsfähigen Entwurf auszuarbeiten. Hierfür sind die Belange der Stadt Haiger als Bauherr und der örtlichen Feuerwehr als Nutzer zu erfassen und bei der Bearbeitung zu berücksichtigen. Insbesondere das beigefügte Raumprogramm ist mit Leistungsaufnahme zu verifizieren und in eine Gebäudeplanung zu überführen. Es sind im Zuge der Vorplanung (Lph. 2) bis zu 3 Varianten auszuarbeiten und hieraus eine Vorzugsvariante für die weitere Planungsumsetzung zur Entscheidung zu bringen.
Das für die Planung vorgesehene Gebiet im Flur 1 der Gemarkung Haiger „Am Allendorfer Weg“ ist auf dem beigefügten Katasterauszug umrissen und beinhaltet verschiedene Flurstücke. Für das Planungsgebiet soll das Baurecht nach den Planungsergebnissen der gegenständlichen Leistungen im Anschluss geschaffen werden. Dabei soll die Planung des Feuerwehrgebäudes und dessen Freianlage eine Restfläche ausweisen, die einer anderweitigen Nutzung (z. B. Gewerbe oder Dienstleister) zugeführt werden kann. Die Ergebnisse der gegenständlichen Planungsleistungen dienen zudem als Grundlage der Strukturierung der weiteren Planungsleistungen und der Umsetzungsvorbereitung der Ersatzneubaumaßnahme.
Es sind alle im Raumprogramm aufgeführten Raumgruppen funktionsübergreifend zusammenzuführen und als Konzeptvariante mit den Nutzern auf zutreffende Ablaufdarstellung abzustimmen. Neben den im Raumprogramm aufgeführten Nutz-Flächen von 5.362,75 m² sind die als „o.A. (ohne Angaben)“ aufgeführten Raumarten nach dem architektonischen Konzept auszulegen und in den Entwurf zu integrieren.
Die gegenständlichen Planungsleistungen werden in der Form einer Generalplanung im Gesamten für die Leistungsphasen 1 bis 3 (bis zum Abschluss der Entwurfsplanung) beauftragt.