54473-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Holzarbeiten – Auftragsänderung 9: Neubau Gymnasium Herrsching - Holzausbauarbeiten Innenausbau
OJ S 17/2026 26/01/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Starnberg
E-Mailausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAuftragsänderung 9: Neubau Gymnasium Herrsching - Holzausbauarbeiten Innenausbau
BeschreibungDer Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Bauausführung werden Holzausbauarbeiten Innenausbauarbeiten benötigt.
Kennung des Verfahrens3a1a0022-bc1d-4300-8b8e-95d45709d545
Interne KennungNGH_EU_30/24
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45422100 Holzarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Mühlfeld  
StadtHerrsching
Postleitzahl82211
Land, Gliederung (NUTS)Starnberg (DE21L)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4DEWM4E1#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelAuftragsänderung 9: Neubau Gymnasium Herrsching - Holzausbauarbeiten Innenausbau
BeschreibungDer Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Bauausführung werden Holzbauarbeiten Innenausbau benötigt. Bei der Ausführung der Leistungen waren viele kleinere Regieleistungen notwendig. Die Schutzfolie an den Fenstern musste demontiert und montiert werden. Beton musste zum Montieren weg geschnitten werden. Eine Bohrung für ein Leerrohr musste vorgenommen werden. Arbeitsbereiche mussten für andere Gewerke öfters geräumt werden und Material verschoben werden. Eine Montage für fehlende UK für aufrechte Blendleisten musste vorgenommen werden. Die stirnseitige Verkleidung der Fensterbänke wurde ausgeführt. Die Deckenleisten mussten wegen einer Kabelverlegung erneut montiert werden. Es waren Dosenbohrungen für den Elektriker notwendig. Bei der Montage musste aufgrund von anderen Gegebenheiten die Konstruktion angepasst werden und die UK der Decke abgeflext werden. Es mussten Beschädigungen und Verschmutzungen behoben werden. Die Fensterbänke Stirnseitenverkleidung, das Schleifen des Handlaufs, das Ausfüllen diverser Löcher und das Schließen der Sockelleisten musste für die Eröffnung der Schule vorgenommen werden. Die Deckenleisten mussten für die Druckprüfung demontiert und wieder montiert werden. Deckenleisten mussten nachgearbeitet werden. Es war ein Sockel im Windfang und eine Leiste im Aufzug nötig.
Interne KennungNGH_EU_30/24
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45422100 Holzarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Mühlfeld  
StadtHerrsching
Postleitzahl82211
Land, Gliederung (NUTS)Starnberg (DE21L)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns06/01/2025
Enddatum der Laufzeit29/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Starnberg
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 145 110,21 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSchreinerei Merz GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsNGH_EU_30/24
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1 007 643,60 EUR
Vergabe von UnteraufträgenJa
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekanntnein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsNGH_3215_HI_78
TitelHolzausbauarbeiten, Innenausbau
Datum der Auswahl des Gewinners17/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses03/01/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung8812a949-3e94-4b51-9e65-8c5671d426e0-01
Identifikator des geänderten VertragsNGH_3215_HI_78
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungEs ist eine zusätzliche Leistung notwendig. Es sind aufgrund von der Teilinbetriebnahme und aufgrund technischer Voraussetzungen bzw. Gegebenheiten zusätzliche Regiearbeiten notwendig, die für den weiteren Bauablauf wichtig sind und den Baufortschritt nicht stören. Diese zusätzlichen Arbeiten waren notwendig, um die geplanten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen und den terminlichen Ablauf der nachfolgenden Gewerke nicht zu belasten. Die Schutzfolie an den Fenstern musste demontiert und montiert werden, um die Leistung auszuführen. Beton musste zum Montieren weg geschnitten werden, um die Leistung auszuführen. Eine Bohrung für ein Leerrohr musste vorgenommen werden, damit die Leistung eines anderen Gewerkes ausgeführt werden kann. Arbeitsbereiche mussten für andere Gewerke öfters geräumt werden und Material verschoben werden. Eine Montage für fehlende UK für aufrechte Blendleisten musste vorgenommen werden. Die stirnseitige Verkleidung der Fensterbänke wurde ausgeführt, welche nicht ausgeschrieben war, aber zur Sicherheit notwendig ist. Die Deckenleisten mussten wegen einer Kabelverlegung erneut montiert werden. Es waren Dosenbohrungen für den Elektriker notwendig. Bei der Montage musste aufgrund von anderen Gegebenheiten die Konstruktion angepasst werden und die UK der Decke abgeflext werden. Es mussten Beschädigungen und Verschmutzungen von anderen Gewerken behoben werden. Die Fensterbänke Stirnseitenverkleidung, das Schleifen des Handlaufs, das Ausfüllen diverser Löcher und das Schließen der Sockelleisten musste für die Eröffnung der Schule und aus Sicherheit vorgenommen werden. Die Deckenleisten mussten für die Druckprüfung demontiert und wieder montiert werden. Deckenleisten mussten nachgearbeitet werden. Es war ein Sockel im Windfang und eine Leiste im Aufzug nötig. Im Hinblick auf die geplante Teilinbetriebnahme der Schule ist dies der wirtschaftlichste Weg. Bei den zu erbringenden Leistungen durch die Entscheidung und Umsetzung der Teilinbetriebnahme handelt es sich teilweise um solche, die ursprünglich nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Die Erbringung der Zusatzleistung muss entweder zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung und/oder zu komplexen technischen Anpassungsnotwendigkeiten und/oder zu laufenden Überwachungserfordernissen und/oder Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistung stehen, führen (Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 132 GWB Rn. 49). Ein weiterer Auftragnehmer auf der Baustelle hätte weitere Containerfläche für Container als Aufenthaltsräume für das Personal benötigt. Gleichzeitig wäre dadurch ein erhöhter Koordinierungs- und Überwachungsaufwand auf der Baustelle für den Auftraggeber entstanden. Dadurch wären Bauzeitverzögerungen auch in anderen Gewerken entstanden, die wiederum zu Anpassungswünschen bei den Vertragsfristen von anderen Auftragnehmern geführt hätten. Daneben hätten Ersatzansprüchen von Auftragnehmern in anderen Gewerken zum Ausgleich von Materialpreissteigerungen während des Verzögerungszeitraumes gedroht. Hierdurch wären erhebliche Mehrkosten bei dem Auftraggeber entstanden. Diese hätten - zusammen mit den Kosten für den gesteigerten Koordinierungs- und Überwachungsaufwand - zu Mehrkosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Zusatzleistungen gestanden hätten, geführt. Folglich wäre ein Wechsel des Auftragnehmers mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden gewesen. Zudem waren die Leistungen, wie oben beschrieben aus technischen Gründen notwendig, um die eigentlichen Leistungen auszuführen. Ein neuer Auftragnehmer steht in keinem Verhältnis zur Ausführung der Leistung durch den ursprünglichen Auftragnehmer. Ein neuer Auftragnehmer macht auch bei den beschriebenen Leistungen technisch wenig Sinn, da die vorhandene Firma die Leistung ausführen kann und muss, um ihre eigentliche Leistung auszuführen. Zur Anwendbarkeit der Ausnahme nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB muss zusätzlich die Voraussetzung, der Preiserhöhung um nicht mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages, erfüllt sein. Der Preis wurde durch die Zusatzleistungen auch nicht um mehr als 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages erhöht. Der ursprüngliche Auftragswert belief sich auf 1.199.095,88 EUR (brutto). Die Summe des Nachtrages beläuft sich auf 6.818,70 EUR (brutto).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenBei der Ausführung der Leistungen waren viele kleinere Regieleistungen notwendig. Die Schutzfolie an den Fenstern musste demontiert und montiert werden. Beton musste zum Montieren weg geschnitten werden. Eine Bohrung für ein Leerrohr musste vorgenommen werden. Arbeitsbereiche mussten für andere Gewerke öfters geräumt werden und Material verschoben werden. Eine Montage für fehlende UK für aufrechte Blendleisten musste vorgenommen werden. Die stirnseitige Verkleidung der Fensterbänke wurde ausgeführt. Die Deckenleisten mussten wegen einer Kabelverlegung erneut montiert werden. Es waren Dosenbohrungen für den Elektriker notwendig. Bei der Montage musste aufgrund von anderen Gegebenheiten die Konstruktion angepasst werden und die UK der Decke abgeflext werden. Es mussten Beschädigungen und Verschmutzungen behoben werden. Die Fensterbänke Stirnseitenverkleidung, das Schleifen des Handlaufs, das Ausfüllen diverser Löcher und das Schließen der Sockelleisten musste für die Eröffnung der Schule vorgenommen werden. Die Deckenleisten mussten für die Druckprüfung demontiert und wieder montiert werden. Deckenleisten mussten nachgearbeitet werden. Es war ein Sockel im Windfang und eine Leiste im Aufzug nötig.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Starnberg
Registrierungsnummer11711450175
PostanschriftStrandbadstraße 2
StadtStarnberg
Postleitzahl82319
Land, Gliederung (NUTS)Starnberg (DE21L)
LandDeutschland
KontaktpersonTeam 12.21
E-Mailausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de
Telefon0815114877985
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer09-0318006-60
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+498921762411
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSchreinerei Merz GmbH
RegistrierungsnummerDE813849950
PostanschriftTassiloring 7
StadtRaisting
Postleitzahl82399
Land, Gliederung (NUTS)Weilheim-Schongau (DE21N)
LandDeutschland
E-Mailinfo@mer2.de
Telefon08807-9462270
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung39b3fad7-a053-4121-b54e-99a42d7a3049  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/01/2026 09:05:33 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung54473-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe17/2026
Datum der Veröffentlichung26/01/2026