544924-2022 - ErgebnisDeutschland-Recklinghausen: Schulungsseminare
OJ S 192/2022 05/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Recklinghausen, Der Landrat
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@kreis-re.de
Telefon: +49 236153-4404 / +49 236153-4406
Fax: +49 236153-4205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Arbeitsmarktdienstleistung Betreuung von Bedarfsgemeinschaften
Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-200/22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
80522000 Schulungsseminare
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Folgende Inhalte wurden ausgeschrieben:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen: Herstellung der Prozessfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Direktvermittlung. Die Definition der einzelnen Förderziele und der Ressourcenbereiche und die diese charakterisierenden Merkmale sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 963 281,76 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung: Stadt Dorsten 46286 Dorsten Der konkrete Maßnahmeort für die Durchführung ergibt sich aus dem Preisblatt (E.1). Der angegebene Maßnahmeort ist zwingend einzuhalten. Maßnahmeort ist hier, wie im Preisblatt (E.1) genannt, die Stadt Dorsten. Die Betriebe für die Praktika sind von dieser Begrenzung ausgenommen. Die Praktikumsstellen müssen grundsätzlich vom Wohnsitz des Teilnehmenden aus im Rahmen der Zumutbarkeitsregelungen des § 140 SGB III erreichbar sein.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen Herstellung der Prozessfähigkeit, der Wettbewerbsfähigkeit und der Direktvermittlung.
Die Definition der einzelnen Förderziele und der Ressourcenbereiche und die diese charakterisierenden Merkmale sind den vorstehenden Tabellen zu entnehmen.
In der Maßnahme sollen die Teilnehmenden durch gezieltes Einzelcoaching, Gruppenphasen und Berufsfelderprobung sowie Praktika zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gebracht werden, wobei dieses Ziel zunächst auch kleinschrittig durch ehrenamtliche Tätigkeit, Bundesfreiwilligendienst oder die Aufnahme eines Minijobs erreicht werden kann.
Die Maßnahme betrachtet nicht isoliert den Einzelnen, sondern im Zusammenhang der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Die Maßnahme soll Handlungspotenziale und Ressourcen aufzeigen und bei der Umsetzung von Aktivitäten begleiten und unterstützen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ablaufplan und Inhalte / Gewichtung: 28
Qualitätskriterium - Name: Zielerrreichung / Gewichtung: 28
Qualitätskriterium - Name: Personal / Gewichtung: 7
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 7
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 150-428409
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Arbeitsmarktdienstleistung: Betreuung von Bedarfsgemeinschaften
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Dorstener Arbeit
Ort: Dorsten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 46286
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 963 281,76 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DESR
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/09/2022