544959-2022 - ErgebnisDeutschland-Lauf an der Pegnitz: Öffentlicher Verkehr (Straße)
OJ S 192/2022 05/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nürnberger Land
Postanschrift: Waldluststraße 1
Ort: Lauf an der Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet ÖPNV
E-Mail: oepnv@nuernberger-land.de
Telefon: +49 91239500
Fax: +49 91239508018
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nuernberger-land.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Personenverkehrsdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen in den Linienbündeln 6 und 7
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Nürnberger Land hat als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO
1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen
in den Linienbündeln 6 und 7 nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 iVm § 14 Abs.4 Nr. 3 VgV direkt vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 071 390,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Hauptort der Ausführung: Landkreis Nürnberger Land
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Nürnberger Land hat als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO
1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG) die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste
in den Linienbündeln 6 und 7 nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 iVm § 14 Abs.4 Nr. 3 VgV direkt vergeben.
Folgende Verkehrsleistungen als Gesamtleistung
i.S.v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind davon umfasst:
VGN-Linie 334,
VGN-Linie 336,
VGN-Linie 337,
VGN-Linie 440 und
VGN-Linie 446.
Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 321.000 Linienkilometer im Festverkehr sowie max. 34.000
Bedarfskilometer pro Jahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Seit 2015/2018 erbringt das Verkehrsunternehmen (VU) gem. V.2.3 die in II.2.4. beschriebene Leistung. Es erhielt bisher keine öffentlichen Zuschüsse außer gesetzlich bestimmter Zahlungen (bspw. § 45a PBefG). Zuletzt sind die Fahrgelderlöse deutlich geschrumpft, etwa durch die Schließung von Schulen. Fahrgelderlöse am Markt sind nicht im ausreichenden Umfang realisierbar. Zudem hat die Corona-Pandemie in den letzten 2 Jahren zu weiteren Erlöseinbrüchen geführt, die nicht kompensiert werden können. Am 15.06.2022 hat das VU dann bei der Genehmigungsbehörde gem. § 21 IV PBefG einen Entbindungsantrag von der Betriebspflicht gestellt. Zeitgleich wurde der Landkreis (LK) informiert. Sie hat am 13.07. mitgeteilt, dass aufgrund der vorgelegten Kostenrechnung der kommerzielle Weiterbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden könne und einer Entbindung ab 01.08. zugestimmt würde. Ab dem 01.08. drohte daher der ÖPNV eingestellt zu werden. Aus den Kalkulationsunterlagen des VU ergab sich, dass eine Auskömmlichkeit insgesamt unrealistisch sein würde. Für den Zeitraum ab dem 01.08. musste eine alternative vertragliche Absicherung für den Verkehr gefunden werden. Zunächst wurde eine Notmaßnahme nach Art. 5 V VO (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370) mittels Direktvergabe angestrebt. Voraussetzung ist allerdings, dass das VU das überwiegende finanzielle Risiko tragen muss, eine Dienstleistungskonzession (DLK) ist vorausgesetzt. Der LK hatte sich zunächst dazu entschlossen, diesen Weg zu beschreiten. Das VU hätte erstmals einen Zuschuss vom LK erhalten. War das VU zunächst zum Abschluss einer DLK am 11.07. bereit, lehnte es nach anschließender Prüfung des öDA-Entwurfs des LK eine Unterzeichnung ab. Sodann wurde eine Dringlichkeitsvergabe (Interimsvergabe) gemäß § 14 IV Nr. 3 VgV entworfen. Als äußerst dringlicher, zwingender Grund ist die drohende Unterbrechung einer Dienstleistung der öfftl. Daseinsvorsorge anzusehen. Bis wenige Tage vor Wirksamwerden des Entbindungsantrags ging der LK davon aus, dass das VU einen öDA in Form der DLK abschließen würde. Durch den Meinungsschwenk des VU musste ad hoc eine andere Lösung gefunden werden. Da bis zum drohenden Ende des Verkehrs nur wenige Tage inkl. eines Wochenendes verblieben, war die Einleitung eines wettb. Vergabeverfahrens, auch mit verkürzten Fristen, unrealistisch. Dem stand auch entgegen, dass die VO 1370 (Art. 7 II) eine mindestens einjährige Bekanntmachungsfrist einer Vorabbekanntmachung (VAB) vor Einleitung eines wettb. Vergabeverfahrens verlangt. Die VO 1370 ist als Sondervergaberecht im Bereich des öffentlichen Verkehrs vorrangig vor allgemeinem Vergaberecht, als unmittelbar geltendes EU-Sekundärrecht vorrangig vor nationalem Recht. Die Dringlichkeit ist nicht vom LK verursacht worden. Er hat als naheliegendste Lösungsmöglichkeit eine Notmaßnahme nach Art. 5 V VO 1370 konzipiert. Der Meinungsschwenk des VU kam für den LK überraschend. Die Dringlichkeitsvergabe ist deswegen hier auch sachlich ein tauglicher Weg, da damit ein Bruttovertrag ermöglicht wird, die Kosten werden in Gänze vom LK getragen, die realisierten Einnahmen stehen diesem zu. Insgesamt wird damit die Auskömmlichkeit des Verkehrs gesichert. Daraufhin hat das VU schließlich seinen Antrag auf Entbindung zurückgenommen. Der Auftrag wurde auf den kürzest möglichen Zeitraum begrenzt, um eine sich anschließende wettbewerbliche Vergabe vorzubereiten und durchzuführen, nämlich 13 Monate (12 Monate VAB-Frist, 1 Monat wettb. Vergabeverfahren mit verkürzten Fristen). Ab dem 01.09.2023 wird ein wettb. vergebener Auftrag folgen. Die notwendige VAB ist im EU-Amtsblatt unverzüglich veröffentlicht worden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Meidenbauer Regiobus GmbH
Postanschrift: Wacholderweg 8
Ort: Altdorf b. Nbg.
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90518
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 071 390,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 071 390,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/09/2022