Kriterien für die Bewertung der Projekte
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren):
- Städtebauliche Qualität
- Gestaltqualität und funktionale Qualität hinsichtlich Architektur und Freiraumgestaltung
- Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
- Nachhaltigkeit und energetische Qualität
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV). Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50% in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50% werden aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:
- Arbeitsweise & Projektabwicklung 15%
- Fachliche Qualifikation Projekt- und Bauleitung 5%
- Baukosten 15%
- Honorarforderung 10%
- Präsentation & Gestaltung 5%
Sofern mehrere Bieter nach Wertung gemäß Zuschlagskriterien die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Losverfahren.
Der Auftraggeber behält sich vor:
- etwaige Verhandlungsgespräche auch digital zu führen,
- den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.