545049-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – RV Entsorgung Speiseabfall (4 Jahre) - 1.1b/PB295
OJ S 159/2025 21/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel
E-MailBwDLZKielBeschaffung@bundeswehr.org
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRV Entsorgung Speiseabfall (4 Jahre) - 1.1b/PB295
Beschreibung6002872771-BwDLZ Kiel
Kennung des Verfahrens17b668e6-1016-4883-bf9c-f0c537049c7d
Interne Kennung6002872771-BwDLZ Kiel
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24106
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLOS 1 RD -ECK
BeschreibungBei der Losaufteilung handelt sich lediglich um eine örtliche Trennung.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtAlt Duvenstedt
Postleitzahl24791
Land, Gliederung (NUTS)Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtEckernförde
Postleitzahl24340
Land, Gliederung (NUTS)Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungBieter mit Transportentfernung bis zu 30,99 km vom der Abfallabholungsort bis zur Verwertungsanlage erhält 40 Punkte; Bieter mit Transportentfernung von mehr als 90 km von der Abfallsemmelstelle zur Verwertungsanlage erhalten: - bis 30,99 km / 40 Pkt - 31 bis 60,99 km / 20 Pkt - 61 bis 90 km / 10 Pkt - über 90 km / 0 Pkt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmweltmanagementsystem
BeschreibungBieter mit zertifiziertem Umweltmanagementsystem (z.B ISO 14001, EMAS) im anbietenden Betriebsteil, fügen dem entsprechend Einschläge Nachweise wie Zertifikate oder Registerauszüge bei und erhalten 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchadstoffklasse
BeschreibungBieter, mit dem größten Anteil zur Vertragserfüllung eingesetzter Fahrzeuge, die mindestens der Schadstoffklasse E6 entsprechen, erhalten: - 0% der Fahrzeugflotte - 0 Pkt. - bis zu 30% - 2 Pkt - 31% - 50,99% - 5 Pkt - 51% - 75% - 7 Pkt - über 75% - 10 Pkt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternativer Kraftstoff/Antrieb
BeschreibungBieter, die alternative Kraftstoffe oder alternative Antriebstechniken für Anteile der Entsorgungsfahrzeugflotte verwenden, erhalten: - 0% Anteil der Fahrzeugflotte - 0 Pkt - bis 10,99% - 5 Pkt - 11% bis 20% - 7 Pkt - über 20 % - 10 Pkt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Angebotspreis wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit 130 Punkte multipliziert.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel
5.1.
LosLOT-0002
TitelLOS 2 Kiel
BeschreibungBei der Losaufteilung handelt sich lediglich um eine örtliche Trennung.
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24106
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/10/2025
Enddatum der Laufzeit30/09/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungTransportentfernung
BeschreibungBieter mit Transportentfernung bis zu 30,99 km vom der Abfallabholungsort bis zur Verwertungsanlage erhält 40 Punkte; Bieter mit Transportentfernung von mehr als 90 km von der Abfallsemmelstelle zur Verwertungsanlage erhalten: - bis 30,99 km / 40 Pkt - 31 bis 60,99 km / 20 Pkt - 61 bis 90 km / 10 Pkt - über 90 km / 0 Pkt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungUmweltmanagementsystem
BeschreibungBieter mit zertifiziertem Umweltmanagementsystem (z.B ISO 14001, EMAS) im anbietenden Betriebsteil, fügen dem entsprechend Einschläge Nachweise wie Zertifikate oder Registerauszüge bei und erhalten 10 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchadstoffklasse
BeschreibungBieter, mit dem größten Anteil zur Vertragserfüllung eingesetzter Fahrzeuge, die mindestens der Schadstoffklasse E6 entsprechen, erhalten: - 0% der Fahrzeugflotte - 0 Pkt. - bis zu 30% - 2 Pkt - 31% - 50,99% - 5 Pkt - 51% - 75% - 7 Pkt - über 75% - 10 Pkt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungAlternativer Kraftstoff/Antrieb
BeschreibungBieter, die alternative Kraftstoffe oder alternative Antriebstechniken für Anteile der Entsorgungsfahrzeugflotte verwenden, erhalten: - 0% Anteil der Fahrzeugflotte - 0 Pkt - bis 10,99% - 5 Pkt - 11% bis 20% - 7 Pkt - über 20 % - 10 Pkt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Angebotspreis wird mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt und mit 130 Punkte multipliziert.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBundeswehr-Dienstleistungszentrum Kiel
Registrierungsnummer991-02034-63
PostanschriftWarnemünderstr. 22
StadtKiel
Postleitzahl24106
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
KontaktpersonBwDLZ Kiel (IUD)
E-MailBwDLZKielBeschaffung@bundeswehr.org
Telefon+49 431-384-5838
Fax+49 431-384-71024
Internetadressehttp://www.evergabe-online.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer022894990
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung25105cae-b53c-4e65-8480-1e8c7d5f56c9  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/08/2025 10:21:29 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung545049-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe159/2025
Datum der Veröffentlichung21/08/2025