545361-2025 - Ergebnis
Deutschland – Straßentransport/-beförderung – Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
OJ S 159/2025 21/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
E-Mailvergabe@baden-baden.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
BeschreibungBeförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Personenkraftwagen (PKWs); Lose 1 – 3 Beförderung von Schulklassen zur Jugendverkehrsschule bzw. zum Schwimmunterricht im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Kraftomnibussen (KOMs); Lose 4 und 5
Kennung des Verfahrensfed0127b-08b7-4ab0-afc9-d057c00375cb
Interne Kennung2025/066
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDatenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden Fachgebiet Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden E-Mail: vergabe@baden-baden.de 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden Behördlicher Datenschutzbeauftragter Briegelackerstraße 8 76532 Baden-Baden E-Mail: datenschutz@baden-baden.de 3. Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW) Lautenschlagerstraße 20 70173 Stuttgart Tel. 0711/ 615541 -0 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ 6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; - beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
BeschreibungLos 1: Heinz von Förster Schule Baden-Baden Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Personenkraftwagen (PKWs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil A_PKW" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil A_PKW" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne KennungLOT-0001 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/09/2025
Enddatum der Laufzeit26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungZuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführtStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
5.1.
LosLOT-0002
TitelSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
BeschreibungLos 2: Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum Theodor-Heuss-Schule Baden-Baden / Theodor-Heuss-Schule Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Personenkraftwagen (PKWs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil A_PKW" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil A_PKW" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne KennungLOT-0002 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/09/2025
Enddatum der Laufzeit26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungZuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführtStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
5.1.
LosLOT-0003
TitelSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
BeschreibungLos 3: Inklusionsschulen (E-PKWs) Beförderung einzelner Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit Elektrofahrzeugen (PKW-E) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil A_PKW" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil A_PKW" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne KennungLOT-0003 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/09/2025
Enddatum der Laufzeit26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungZuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführtStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
5.1.
LosLOT-0004
TitelSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
BeschreibungLos 4: Jugendverkehrsschule Beförderung von Schulklassen zur Jugendverkehrsschule im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Kraftomnibussen (KOMs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil B_KOM" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil B_KOM" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne KennungLOT-0004 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/09/2025
Enddatum der Laufzeit26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungZuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführtStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
5.1.
LosLOT-0005
TitelSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr für die Schuljahre 2025/2026 – 2028/2029
BeschreibungLos 5: Schwimmunterricht Beförderung von Schulklassen zum Schwimmunterricht im Rahmen des stundenplanmäßigen Unterrichts mit Kraftomnibussen (KOMs) Losbeschreibung, Adressen und Unterrichtszeiten siehe Anlage 1 zum Verfahrensleitfaden "Leistungsbeschreibung Teil B_KOM" und "Anhang Leistungsbeschreibung - Tourenplanung Teil B_KOM" Jedes Los umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: - Abholung der zu befördernden Schüler am jeweiligen Abholort (Wohnung/Treffpunkt, Schule); - Beförderung zum jeweiligen Zielort (Schule, Unterrichtsstädte); - Abholung am Zielort und den Rücktransport zum Ort der Abholung.
Interne KennungLOT-0005 2025/066
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/-beförderung
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Beförderungsvertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Der Beförderungsvertrag beginnt am 13.09.2025 (erster Schultag 2025/2026) bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 (letzter Schultag vor den Sommerferien in Baden-Württemberg vrsl. am 26.07.2029). Der Beförderungsvertrag kann sich auf Wunsch des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtStadtgebiet Baden-Baden, Landkreis Rastatt (einschließlich Bühl und Murgtal)
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/09/2025
Enddatum der Laufzeit26/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungZuschlagskriterium Preis (100%)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
Organisation, die die Zahlung ausführtStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für Los 1 der Firma Köhler Transfer GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2025_066 Auftrag für Los Nummer 1
Datum der Auswahl des Gewinners17/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses28/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen6
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für Los 2 der Firma Köhler Transfer GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2025_066 Auftrag für Los Nummer 2
Datum der Auswahl des Gewinners17/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses28/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen2
Zahl sauberer Fahrzeuge0
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMichael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für Los 3 der Firma Michael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2025_066 Auftrag für Los Nummer 3
Datum der Auswahl des Gewinners17/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses28/07/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen2
Zahl sauberer Fahrzeuge2
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReiss-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für Los 4 der Firma Reiss-Reissen Omnibusbetrieb GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Rangfolge des Angebots1
Vergabe von UnteraufträgenNein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.3.
Nicht erfolgreiche Bieter
Nicht erfolgreiche Bieter
Offizielle BezeichnungReiss-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot für Los Nummer 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0005
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetnein
Rangfolge des Angebots1
Vergabe von UnteraufträgenNein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Baden-Baden, Amt für Bildung und Kindertagesbetreuung, Abteilung Schule und Sport
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00000780
PostanschriftStolzenbergstraße 13 (Bau I)
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76532
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@baden-baden.de
Telefon+49 7221 932530
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 721 9268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungStadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt, Abteilung Vergabe
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00000780
PostanschriftMarktplatz 2
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76530
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@baden-baden.de
Telefon+49 7221 932530
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummert:0049692474310
StadtFrankfurt
Postleitzahl60388
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-Mailverwaltung@koehlertransfer.de
Telefon+49692474310
Fax+496924743128
Internetadressehttps://koehlertransfer.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungKöhler-Transfer GmbH & Co. KG
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
StadtFrankfurt
Postleitzahl60388
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-Mailverwaltung@koehlertransfer.de
Telefon+49692474310
Fax+496924743128
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungMichael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummert:004972239916400
PostanschriftBlochmatt 3
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76534 und 76135
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
E-Mailinfo@michaelreiss.com
Telefon+4972239916400
Fax+4972239916401
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungMichael Reiss Omnibusunternehmen & Transporte
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftBlochmatt 3
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76534
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
E-Mailinfo@michaelreiss.com
Telefon+4972239916400
Fax+4972239916401
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungReiss-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
Registrierungsnummert:0049722128287
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76530
Land, Gliederung (NUTS)Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
LandDeutschland
E-Mailinfo@reiss-reisen.de
Telefon0049722128287
Fax0049722128223
Internetadressewww.reiss-reisen.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungReiss-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
PostanschriftHermannstraße 6
StadtBaden-Baden
Postleitzahl76530
LandDeutschland
E-Mailinfo@reiss-reisen.de
Telefon0049722128287
Fax0049722128223
8.1.
ORG-0007
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb5138a1f-b7da-4143-ae64-c6520793191e  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/08/2025 13:01:36 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung545361-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe159/2025
Datum der Veröffentlichung21/08/2025