545531-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen – Betrieb Gigabit-Netz der BLS Breitband in Engstingen, Gomadingen u.a. - Cluster 2 neu
OJ S 150/2026 06/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBetrieb Gigabit-Netz der BLS Breitband in Engstingen, Gomadingen u.a. - Cluster 2 neu
BeschreibungDie BLS Breitband plant auf Grundlage bereits bestehender Glasfaserinfrastruktur die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026-2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten - Engstingen, Gomadingen, Hohenstein, Mengen, Meßkirch, Münsingen, Pfronstetten, Sauldorf, Sigmaringen, Veringenstadt, Zwiefalten.
Kennung des Verfahrens781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Interne Kennung00043/25 Cluster 2 neu
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sigmaringen (DE149)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sigmaringen (DE149)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sigmaringen (DE149)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sigmaringen (DE149)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Sigmaringen (DE149)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.158 300 689,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEntsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise. Die angegebene Laufzeit beinhaltet eine Verlängerungsoption von 3 x 2 Jahren. Die maximale Erstlaufzeit endet am 30.09.2040..
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann11
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können11
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Korruption
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Zahlungsunfähigkeit
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 Engstingen
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 1 Engstingen: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1.173 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.593 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.290 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.710 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 645 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW21497 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.5/137-875104350 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.13 008 514,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 Gomadingen
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 2 Gomadingen: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 876 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.022 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 964 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.110 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 482 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-2201BW21494 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.5/141-869445770 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.8 444 123,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 Hohenstein
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 3 Hohenstein: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1.392 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.642 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.531 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.781 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 766 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW21495 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.5/139-874930348 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.13 548 634,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4 Mengen
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 4 Mengen: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1.637 Gebäudeanschlusspunkte mit 3.539 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.801 Gebäudeanschlusspunkte mit 3.703 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 901 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW21449 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.5/209-9177515290 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.28 169 900,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0005
TitelLos 5 Meßkirch
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 5 Meßkirch: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 1.614 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.083 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.775 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.244 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 888 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW20926 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.5/16 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.17 070 822,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0006
TitelLos 6 Münsingen
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 6 Münsingen: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 3.026 Gebäudeanschlusspunkte mit 3.767 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 3.329 Gebäudeanschlusspunkte mit 4.070 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.665 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW21496 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.5/138-875039338 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.30 961 786,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0007
TitelLos 7 Pfronstetten
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 7 Pfronstetten: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 487 Gebäudeanschlusspunkte mit 552 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 536 Gebäudeanschlusspunkte mit 601 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 268 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW21524 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.5/142-865419678 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0007
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.4 571 998,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0008
TitelLos 8 Sauldorf
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 8 Sauldorf: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 538 Gebäudeanschlusspunkte mit 640 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 592 Gebäudeanschlusspunkte mit 694 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 296 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW20928 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 47-8433.5/15 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 279 479,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0009
TitelLos 9 Sigmaringen
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 9 Sigmaringen: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 2.064 Gebäudeanschlusspunkte mit 3.173 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.270 Gebäudeanschlusspunkte mit 3.379 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.135 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW21820 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.5/219-992831109 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0009
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.25 705 129,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0010
TitelLos 10 Veringenstadt
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 10 Veringenstadt: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 538 Gebäudeanschlusspunkte mit 610 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 592 Gebäudeanschlusspunkte mit 664 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 296 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW21950 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 4-8433.5/210-920837028 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0010
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 051 259,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
LosLOT-0011
TitelLos 11 Zwiefalten
BeschreibungAuftraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung. In einem ersten Schritt errichtet der Auftraggeber ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der „Grauen Flecken“ gemäß Gigabit-Richtlinie. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, vorgenommen werden, welche nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und ebenfalls Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes sind. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 11 Zwiefalten: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 678 Gebäudeanschlusspunkte mit 785 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 746 Gebäudeanschlusspunkte mit 853 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 373 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom vom 26.04.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 832.6/10-22 01BW21523 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 E-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.5/136-875141058 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung0011
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Reutlingen (DE141)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit237 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.6 489 043,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums- Verpflichtungserklärung für öffentliche Auftrage nach Arbeitnehmer - Entsendegesetz - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000 je Schadensfall für Personenschäden und über mindestens EUR 5.000.000 je Schadensfall für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhalten oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumSpezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV muss in Bezug auf den Bereich der zu vergebenden Leistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Mindestumsatz in EUR netto: Los 1 Engstingen 1.300.000 EUR, Los 2 Gomadingen 840.000 EUR, Los 3 Hohenstein 1.300.000 EUR, Los 4 Mengen 2.800.000 EUR, Los 5 Meßkirch 1.700.000 EUR, Los 6 Münsingen 3.100.000 EUR, Los 7 Pfronstetten 450.000 EUR, Los 8 Sauldorf 500.000 EUR, Los 9 Sigmaringen 2.500.000 EUR, Los 10 Veringenstadt 500.000 EUR, Los 11 Zwiefalten 600.000 EUR Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach dem Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss mindestens drei Referenzen über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten fünf Jahren erbracht haben. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Be-trieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Anlagen, Erklärungen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreiskriterium
BeschreibungFixpacht 60%, Zusatzpacht 40 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenBitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter 8.1 benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
Registrierungsnummer8477
PostanschriftBadstraße 28
StadtSigmaringen
Postleitzahl72488
Land, Gliederung (NUTS)Sigmaringen (DE149)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Telefon+49 7571106317
Internetadressehttps://www.deutsche-evergabe.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummerc6215b51-69c8-4f79-a4be-0fb71c449402
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnungiuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummerdd2e405b-89ad-4f37-a47d-4105cd75ee92
PostanschriftPanoramastraße 29
StadtStuttgart
Postleitzahl70174
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@iuscomm.de
Telefon+49 71125359390
Internetadressehttps://www.iuscomm.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung781417f4-d54f-4a99-8cb9-58a9094ae5be  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/08/2026 11:21:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung545531-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe150/2026
Datum der Veröffentlichung06/08/2026