545557-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Freiburg im Breisgau: Werbe- und Marketingdienstleistungen
OJ S 174/2023 11/09/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Freiburg im Breisgau
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de
Telefon: +49 761201-4083
Fax: +49 761201-4089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2014000934
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34928400 Stadtmobiliar
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Freiburg im Breisgau
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Klebeplakatierung, Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau.
Die Stadt Freiburg im Breisgau überträgt dem Vertragspartner das Recht zur Errichtung und Ausnutzungvon Plakatwerbeträgern zur Durchführung von Wirtschafts- und Informationswerbung auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt. Das eingeräumte Recht umfasst nicht die Nutzung der im öffentlichen Verkehrsraum errichteten Anlagen der Freiburger Verkehrs-AG (VAG) für Zwecke der Wirtschafts- und Informationswerbung (Werbevitrinen und Werbetafeln in Fahrgastunterständen), die Errichtung und Ausnutzung von Plakatwerbeträgern für Veranstaltungswerbung (Kleinwerbenetz) sowie die Errichtung von Uhrensäulen/Uhrenkandelaber zur Durchführung von Zeit- und Wirtschaftswerbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2015 Ende: 31/12/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2015/S 013-019868

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2014000934
Bezeichnung des Auftrags:
Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
16/12/2014
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wall AG
Postanschrift: Friedrichstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterlag zum Zeitpunkt der Ausschreibung 2014 noch nicht den gesetzlichen Vergabebestimmungen gemäß §§ 97 ff. GWB, der VgV und der damaligen VOL/A-EU.
Dennoch sollte ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Daher erfolgte damals die Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt freiwillig. Zudem wurde damals das Verfahren in Anlehnung an ein Offenes Verfahren gemäß VOL/A 2. Abschnitt sowie unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze und der neu erlassenen EU-Konzessionsrichtlinie durchgeführt. Die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags erfolgt damals ebenfalls freiwillig.
Im Hinblick auf die Transparenz erfolgt diese Bekanntmachung entsprechend § 21 KonzVgV.
Aufgrund berechtigter Geschäftsinteressen und um künftige Wettbewerbsverfahren nicht zu beeinträchtigen werden in dieser Bekanntmachung keine Beträge aufgeführt (vgl. §§ 12 Abs. 1, 30 KonzVgV, 30 VgV, - aus technischen Gründen "1 EUR".
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: siehe oben
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/09/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34928400 Stadtmobiliar
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Werbenetz der Stadt Freiburg im Breisgau – Klebeplakatierung
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2015 Ende: 31/12/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Wall AG
Postanschrift: Friedrichstraße 8
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Verlängerung des Vertrags um 2 Jahre bis 31.12.2026.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die Corona-Pandemie und der Russland-Krieg gegen die Ukraine hatten bzw. haben noch immer erheblichen Auswirkungen auf die Wirtschaft in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Aufgrund dessen ist auch der Werbemarkt seither massiv eingebrochen, insbesondere durch die Betriebseinschränkungen und „Lockdowns“ während der Pandemie. Die Folgen waren und sind auch weiterhin nicht absehbar. Aufgrund der massiven Einnahmeausfälle konnte der Konzessionär innerhalb der ursprünglichen Vertragslaufzeit die kalkulierten Investitionsaufwendungen nicht mehr erwirtschaften. Die Auswirkungen liegen deutlich über dem allgemeinen Risiko eines Konzessionärs und von üblichen kalkulatorischen Risikokosten, so dass die Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben war – v.a. während der Pandemie. Durch die Verlängerung um zwei Jahre soll diesen außergewöhnlichen Umständen sowie der Verwirklichung der beidseitigen Vertragsziele Rechnung getragen werden.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR