Die explodierenden Coronazahlen gerade im Bereich der unter 12-jährigen, und damit eingeschlossen die Kinder in Kindertagesstätten, in dieser exorbitanten Form waren für den Auftraggeber nicht vorhersehbar. Verbunden damit muss die Öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge mit der Bereitstellung der Plätze in Kindertagesstätten durch den Auftraggeber dennoch gesichert sein.