Bei dem vorliegenden Verfahren handelte es sich um eine einzelne Auftragsvergabe im Rahmen eines dynamischen Beschaffungssystems (B 12.15 - 9929/22/VV : 1).
Aus technischen Gründen erfolgte die Angebotsphase auf der eVergabe-Plattform als "Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb".
Das dynamische Beschaffungssystem folgt jedoch den Regelungen für ein nicht offenes Verfahren mit den im § 24 Abs. 2 bis 5 VgV genannten Abweichungen (vgl. §§ 22 bis 24 VgV).
Der in einem nicht offenen Verfahren genannte Teilnahmewettbewerb erfolgte bereits in der ersten Phase des dynamischen Beschaffungssystems und ging diesem Verfahren voraus.
Mit dem gegenständlichen Verfahren wurde die zweite Phase des dynamischen Beschaffungssystems - Angebotsphase - eingeleitet. In dieser wurden alle in dem DBS zugelassenen Teilnehmenden des Bieterpools aufgefordert ein Angebot abzugeben.
Verhandlungen waren in diesem Rahmen nicht zulässig (vgl. §§ 22 Abs. 2 i. V. m. 16 Abs. 9, 15 Abs. 5 VgV).