547032-2026 - Ergebnis
Deutschland – Verpflegungsdienste für Schulen – Stadt Weingarten: Mittagessen für die Mensen Talschule und Schule am Martinsberg
OJ S 151/2026 07/08/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Weingarten, Abt. Bildung, Sport und Vereine
E-Mailzv@rv.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStadt Weingarten: Mittagessen für die Mensen Talschule und Schule am Martinsberg
BeschreibungMittagessen für die Mensen Talschule und Schule am Martinsberg Herstellung und Belieferung von Mittagessen
Kennung des Verfahrensd3a28e3f-d734-4272-bb01-82a99aa25e2a
Interne Kennung26-70-ZV
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAbt-Hyller-Str. 38 I Malerstraße 7  
Stadt88250 I 88250
PostleitzahlWeingarten I Weingarten
Land, Gliederung (NUTS)Ravensburg (DE148)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelTalschule
BeschreibungMittagessen für die Mensa Talschule Herstellung und Belieferung von Mittagessen
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAbt-Hyller-Straße 38  
StadtWeingarten
Postleitzahl88250
Land, Gliederung (NUTS)Ravensburg (DE148)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/08/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert jeweils um ein weiteres Vertragsjahr (vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres) - längstens bis 31.08.2032 -, wenn der Vertrag nicht von einer Partei gemäß Ziffer 24 gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenVertragsbeginn: 01.09.2026, Lieferbeginn 14.09.2026 (Mo-Fr 11:00 - 11:30 Uhr zu den genannten Lieferbedingungen) Vertragsende: 31.08.2030.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSpeiseplangestaltung
BeschreibungDer Bieter hat mit dem Angebot einen Muster-Speiseplan über einen Zeitraum von 6 Wochen vorzulegen. Der Speiseplan wird von zwei Vertretern des Auftraggebers (ein Vertreter Abteilung Bildung, Sport und Vereine; 2 Vertreter Einrichtung) hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung geprüft.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungDas Kriterium "Qualität" (20 %) setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: a) Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen 5 % b) Abwechslungsreichtum und Vielfalt des Menüangebots 5 % c) Anteil von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau 5 % d) Anteil saisonaler und regionaler Lebensmittel 5 % Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Muster-Speiseplans sowie ergänzender Angaben des Bieters.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzen
BeschreibungDer Bieter hat mindestens eine Referenz vorzulegen. Diese soll nicht älter als drei Jahre sein und hinsichtlich Projekttyp sowie Größenordnung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien: a) Termintreue 30 % b) Qualität der Leistungserbringung 40 % c) Kundenzufriedenheit 30 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungCO2-Ausstoß auf dem Transportweg
BeschreibungBewertet wird der CO2-Ausstoß für den Transport der Speisen von der Produktionsstätte zur jeweiligen Schule. Hierzu sind folgende Angaben zu machen: a) Standort der Produktionsstätte b) Länge des Transportweges (in km, einfache Strecke) c) Art des eingesetzten Fahrzeugs d) CO2-Ausstoß pro Transport (in kg CO2 pro Lieferung, einfache Strecke) e) Prozentsatz Anteil der Gesamtlieferung pro Fahrt, der unsere Schule(n) betrifft (anteiliger Lieferanteil). Der jeweils niedrigste CO2-Wert pro einfachem Transportweg erhält die höchste Punktzahl (100 Punkte). Die CO2-Werte/Transportweg der übrigen Angebote werden zum niedrigsten CO2-Wert/Transportweg ins Verhältnis gesetzt. Pro Prozentpunkt CO2-Wert-Abweichung (kaufmännische Rundung) erhält das jeweilige Angebot zwei Wertungspunkte weniger beim Kriterium "CO2-Ausstoß auf Transportweg".
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer jeweils niedrigste angebotene Preis (Preis pro Essen brutto) erhält die höchste Punktzahl (100 Punkte). Die Preise der übrigen Angebote werden zum niedrigsten angebotenen Preis ins Verhältnis gesetzt. Pro Prozentpunkt Preisabweichung (kaufmännische Rundung) erhält das jeweilige Angebot zwei Wertungspunkte weniger beim Kriterium "Preis". Die Punktzahl wird kaufmännisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Weingarten, Abt. Bildung, Sport und Vereine
5.1.
LosLOT-0002
TitelSchule am Martinsberg
BeschreibungMittagessen für die Mensa Schule am Martinsberg Herstellung und Belieferung von Mittagessen
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMalerstraße 7  
StadtWeingarten
Postleitzahl88250
Land, Gliederung (NUTS)Ravensburg (DE148)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/09/2026
Enddatum der Laufzeit31/08/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Vertrag verlängert jeweils um ein weiteres Vertragsjahr (vom 01.09. bis 31.08. des Folgejahres) - längstens bis 31.08.2032 -, wenn der Vertrag nicht von einer Partei gemäß Ziffer 24 gekündigt wird.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenVertragsbeginn: 01.09.2026, Lieferbeginn 14.09.2026 (Mo-Fr 11:00 - 11:30 Uhr zu den genannten Lieferbedingungen) Vertragsende: 31.08.2030.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSpeiseplangestaltung
BeschreibungDer Bieter hat mit dem Angebot einen Muster-Speiseplan über einen Zeitraum von 6 Wochen vorzulegen. Der Speiseplan wird von zwei Vertretern des Auftraggebers (ein Vertreter Abteilung Bildung, Sport und Vereine; 2 Vertreter Einrichtung) hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung geprüft.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität
BeschreibungDas Kriterium "Qualität" (20 %) setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: a) Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen 5 % b) Abwechslungsreichtum und Vielfalt des Menüangebots 5 % c) Anteil von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau 5 % d) Anteil saisonaler und regionaler Lebensmittel 5 % Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Muster-Speiseplans sowie ergänzender Angaben des Bieters.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReferenzen
BeschreibungDer Bieter hat mindestens eine Referenz vorzulegen. Diese soll nicht älter als drei Jahre sein und hinsichtlich Projekttyp sowie Größenordnung mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien: a) Termintreue 30 % b) Qualität der Leistungserbringung 40 % c) Kundenzufriedenheit 30 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungCO2-Ausstoß auf dem Transportweg
BeschreibungBewertet wird der CO2-Ausstoß für den Transport der Speisen von der Produktionsstätte zur jeweiligen Schule. Hierzu sind folgende Angaben zu machen: a) Standort der Produktionsstätte b) Länge des Transportweges (in km, einfache Strecke) c) Art des eingesetzten Fahrzeugs d) CO2-Ausstoß pro Transport (in kg CO2 pro Lieferung, einfache Strecke) e) Prozentsatz Anteil der Gesamtlieferung pro Fahrt, der unsere Schule(n) betrifft (anteiliger Lieferanteil). Der jeweils niedrigste CO2-Wert pro einfachem Transportweg erhält die höchste Punktzahl (100 Punkte). Die CO2-Werte/Transportweg der übrigen Angebote werden zum niedrigsten CO2-Wert/Transportweg ins Verhältnis gesetzt. Pro Prozentpunkt CO2-Wert-Abweichung (kaufmännische Rundung) erhält das jeweilige Angebot zwei Wertungspunkte weniger beim Kriterium "CO2-Ausstoß auf Transportweg".
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer jeweils niedrigste angebotene Preis (Preis pro Essen brutto) erhält die höchste Punktzahl (100 Punkte). Die Preise der übrigen Angebote werden zum niedrigsten angebotenen Preis ins Verhältnis gesetzt. Pro Prozentpunkt Preisabweichung (kaufmännische Rundung) erhält das jeweilige Angebot zwei Wertungspunkte weniger beim Kriterium "Preis". Die Punktzahl wird kaufmännisch gerundet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Weingarten, Abt. Bildung, Sport und Vereine
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnunggastromenü GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0002
Datum des Vertragsabschlusses17/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnunggastromenü GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
Datum des Vertragsabschlusses17/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStadt Weingarten, Abt. Bildung, Sport und Vereine
Registrierungsnummer08436082-A3656-81
PostanschriftKirchstraße 1
StadtWeigarten
Postleitzahl88250
Land, Gliederung (NUTS)Ravensburg (DE148)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailzv@rv.de
Telefon+49(751)85-2512
Fax+49 751-85772505
Internetadressehttps://www.rv.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer08-A9866-40
PostanschriftKapellenstraße 17
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnunggastromenü GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
Registrierungsnummert: 07319461145
PostanschriftSteinbeisstr. 7
StadtUlm
Postleitzahl89079
Land, Gliederung (NUTS)Ulm, Stadtkreis (DE144)
LandDeutschland
E-Mailc.szekely@gastromenue.de
Telefon+49 7319461145
Fax+49 7319461129
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga946ba0a-e10d-4532-aef3-d25157116c36  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/08/2026 09:22:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung547032-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe151/2026
Datum der Veröffentlichung07/08/2026