547802-2025 - Ergebnis
Deutschland – Rucksäcke – Rucksack 110 Liter mit Daypack und Packliner, Rahmenvereinbarungen
OJ S 159/2025 21/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBw Bekleidungsmanagement GmbH
E-Mailbieteranfragen@bwbm.de
Rechtsform des ErwerbersAuftragnehmer im Bereich Verteidigung
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersVerteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRucksack 110 Liter mit Daypack und Packliner, Rahmenvereinbarungen
BeschreibungRahmenvereinbarungen über die Lieferung von Rücksäcken 110 Liter (ASD 17320) Daypacks zum Rucksack 110 Liter (ASD 17330) und Packlinern (ASD 17335) für den Zeitraum 01.05.2025 bis 30.04.2029 mit der dreimaligen Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils 12 Monate
Kennung des Verfahrens3d3c4ded-0f62-4794-8806-a07c29126eb2
Interne KennungBWBM-2024-0061
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18931100 Rucksäcke
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKöln
Postleitzahl51149
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenSonstige Unterlagen einzureichende Unterlagen a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. Die BwBM behält sich vor den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen. Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Für Los 1 und 2 gilt: Jeder Bieter kann nur den Zuschlag auf maximal 1 Los erhalten. Liegen jedoch für einzelne Lose keine weiteren wertbaren Angebote in einem Wertungsrahmen von 15 % im Verhältnis zu dem wirtschaftlichsten Angebot vor, kann ein Bieter auch für mehr als 1 Los den Zuschlag erhalten, wenn er auch hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sofern mehrere Lose an einen Bieter vergeben werden sollen, muss zudem folgende Bedingung erfüllt sein: - die Mindestanforderung an den durchschnittlichen Mindestumsatz (Gesamtumsatz) muss jeweils für jedes Los erfüllt sein, auf den der Zuschlag erteilt werden soll. - die Mindestanforderung an die Referenzen muss jeweils für jedes Los erfüllt sein, auf den der Zuschlag erteilt werden soll. Für Los 3 und 4 gilt: Jeder Bieter kann nur den Zuschlag auf maximal 1 Los erhalten. Liegen jedoch für einzelne Lose keine weiteren wertbaren Angebote in einem Wertungsrahmen von 15 % im Verhältnis zu dem wirtschaftlichsten Angebot vor, kann ein Bieter auch für mehr als 1 Los den Zuschlag erhalten, wenn er auch hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Sofern mehrere Lose an einen Bieter vergeben werden sollen, muss zudem folgende Bedingung erfüllt sein: - Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre in Höhe von 3,0 Mio. € (netto) - die Mindestanforderung an die Referenzen muss jeweils für jedes Los erfüllt sein, auf den der Zuschlag erteilt werden soll. Bieter dürfen in ihrem Angebot die maximale Anzahl an Losen angeben, mit denen sie bezuschlagt werden möchten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRucksack 110l mit dazugehörigem Daypack, Rahmenvereinbarung
BeschreibungRucksack 110 Liter, ASD 17320 Mindestbestellmenge: 28.978 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 78.850 Stück maximale Bestellmenge: 140.176 Stück Daypack zum Rucksack 110 Liter, ASD 17330 Mindestbestellmenge: 28.978 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 78.850 Stück maximale Bestellmenge: 140.176 Stück
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18931100 Rucksäcke
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKöln
Postleitzahl51149
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErgebnis der Erprobung
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLieferfrist für Folgeabrufe
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBw Bekleidungsmanagement GmbH
5.1.
LosLOT-0002
TitelRucksack 110l mit dazugehörigem Daypack, Rahmenvereinbarung
BeschreibungRucksack 110 Liter, ASD 17320 Mindestbestellmenge: 28.977 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 78.850 Stück maximale Bestellmenge: 140.175 Stück Daypack zum Rucksack 110 Liter, ASD 17330 Mindestbestellmenge: 28.977 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 78.850 Stück maximale Bestellmenge: 140.175 Stück
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18931100 Rucksäcke
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKöln
Postleitzahl51149
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErgebnis der Erprobung
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLieferfrist für Folgeabrufe
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBw Bekleidungsmanagement GmbH
5.1.
LosLOT-0003
TitelPackliner, Rahmenvereinbarung
BeschreibungPackliner, ASD 17335 ( 8l, 20l, 40l) Mindestbestellmenge: insgesamt 153.000 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: insgesamt 343.100 Stück maximale Bestellmenge: insgesamt 644.930 Stück
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18931100 Rucksäcke
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKöln
Postleitzahl51149
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErgebnis der Erprobung
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLieferfrist für Folgeabrufe
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBw Bekleidungsmanagement GmbH
5.1.
LosLOT-0004
TitelPackliner, Rahmenvereinbarung
BeschreibungPackliner, ASD 17335 ( 8l, 20l, 40l) Mindestbestellmenge: insgesamt 153.000 Stück zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: insgesamt 343.100 Stück maximale Bestellmenge: insgesamt 644.930 Stück
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18931100 Rucksäcke
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKöln
Postleitzahl51149
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErgebnis der Erprobung
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLieferfrist für Folgeabrufe
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibungsiehe Übersicht geforderter Nachweise Abschnitt C
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl45
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBw Bekleidungsmanagement GmbH
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEin Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBw Bekleidungsmanagement GmbH
Registrierungsnummer992-80002-47
PostanschriftEdmund-Rumpler-Straße 8-10
StadtKöln
Postleitzahl51149
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-Mailbieteranfragen@bwbm.de
Telefon000
Profil des Erwerbershttps://vergabe.bwbm.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftKaiser-Friedrich-Str. 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228-94-99-0
Fax+49 228-94-99-400
Internetadressehttp://www.bundeskartellamt.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung40d53039-e4f6-4d6a-90ec-cb2535c30ce2  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung31
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/08/2025 08:25:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung547802-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe159/2025
Datum der Veröffentlichung21/08/2025