Aufträge können im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn in einem offenen Verfahren keine Angebote abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden.
Dieser Auftrag war als Los in einem offenen Verfahren ausgeschrieben worden, für das als einziges Los kein Angebot abgegeben worden war.
Der Auftrag wurde unverändert in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, bei dem 3 Unternehmen aufgefordert worden waren und 2 Angebote eingegangen sind.