Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Auf der Grundlage der Schreibens des TMIL vom 14.05.2020 wurde der bestehende Vertrag zwischen dem FEAL e.V. (RAG „Altenburger Land“) und der Wirtschaftsfördergesellschaft Ostthüringen auf seine Rechtsgültigkeit und die Auskömmlichkeit geprüft. Der Vertrag wurde am 17.11.2015 auf der Grundlage des bewilligten Gesamtbudgets in Höhe von 3. Mio. € für den Umsetzungszeitraum 2015-2023 geschlossen. Bezüglich der Auskömmlichkeit wurde allerdings ein tatsächlicher Mehrbedarf festgestellt. In den Jahren 2019 und 2020 wurden der RAG Altenburger Land gegenüber den Jahren 2016 und 2017 erhöhte Mittelbudgets zugewiesen, die zur Bewilligung von zusätzlichen LEADER-Projekten im ländlichen Raum geführt haben. Im Altenburger Land sind mit Stand Juni 2020 insgesamt 77 Projekte mit 3.427.621,58 € Mitteln durch erfolgreich umgesetzte Projekte sowie durch mit Zuwendungsbescheiden belegten Projekten gebunden. Somit wurde der maximale Finanzrahmen laut Zuwendungsbescheid von 3 Mio. € Gesamtkosten aus dem Jahr 2015 bereits um rund 427.000 € überschritten. Daraus resultierte bis Juni 2020 für das LEADER-Management ein zeitlicher Mehraufwand u. a. zur Initiierung, Abstimmung, Bewertung und Beschlussfassung und weiterhin ergibt sich bis Ende 2023 weiterhin ein Mehraufwand für die Projektbetreuung, Umsetzungsbegleitung und Abrechnung für zusätzliche LEADER-Vorhaben. Die Mehrleistungen des LEADER-Managements bei der Projektbearbeitung wurden im Jahr 2020 mit dem 1. Nachtrag zum Vertrag vom 17.11.2015 bereits um 25 000 EUR Gesamtkosten (inkl. MwSt.) aufgestockt. Durch erwartete Mehraufwendungen für Projektarbeit, resultierend aus den bereitgestellten Mitteln für 2021 inkl. der VE 2022/2023, sind die im Vertrag für das Jahr 2021 und 2022 vorgesehenen Managementkosten wiederum anzupassen. Daher plant die RAG die Aufstockung des Management-Vertrages in den Jahren 2021 und 2022 mit jeweiligen Gesamtkosten in Höhe von 90 000,00 EUR (inkl. MwSt.). Somit ergeben sich neue Gesamtkosten in Höhe von 721.911,11 EUR (inkl. MwSt.) für den LEADER-Managementvertrag zwischen der RAG „Altenburger Land“ und der WFG. Das neue Gesamthonorar übersteigt nach Bewilligung der beantragten Mittel für 2021 und 2022 den Auftragswert aus dem Jahr 2015 um mehr als 10 %. Der Honorarwert für den beantragten Nachtrag des LEADER-Managements wird jedoch nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftragswertes betragen.