Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Mit dem Inkrafttreten des Solargesetz Berlin am 5.07.2021 ergibt sich eine neue gesetzliche Anforderung für Neubauten, mit deren Errichtung nach dem 31.12.2022 begonnen wird. Dies trifft auf das Projekt Köpenicker Straße vor 104-114 zu.
Die geplanten Baukörper befinden sich nördlich und damit im Verschattungsbereich eines höheren Bestandsgebäudes. Es wird vermutet, dass die laut Gesetz geforderte Photovoltaikanlage aufgrund der Himmelsausrichtung der Baukörper nicht leistungseffizient betrieben werden kann. Im Rahmen der Entwurfsplanung ist anhand eines Verschattungsgutachtens die Entscheidung zu treffen, ob eine Ausnahme oder Befreiung vom Solargesetz Berlin erwirkt werden kann bzw. soll.
Die Erstellung einer Verschattungsstudie, die geeignet ist, den Nachweis für eine Ausnahme bzw. Befreiung nach dem Solargesetz Berlin zu erbringen, ist nicht Bestandteil des bisherigen Auftrags.