54868-2023 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: Werkstattausrüstung
OJ S 20/2023 27/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Postanschrift: Schockenriedstr. 50
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale kaufmännische Services
E-Mail: einkauf@ssb-ag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planung, Lieferung und Montage neue Dacharbeitsstände K 2022
Referenznummer der Bekanntmachung: 130-2022-0004_Dacharbeitsstände K 2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
43800000 Werkstattausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Planung, Lieferung und Montage neue Dacharbeitsstände K 2022
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Für die Instandhaltung der Busflotte werden im Jahr 2022 insgesamt 5 neue stationäre Dacharbeitsstände benötigt. Davon 3 Stück in der Betriebswerkstatt Stuttgart-Gaisburg und 2 Stück in der Busbetriebswerkstatt Stuttgart-Möhringen. Der spätere Auftragnehmer ist für die komplette Planung, Statikberechnungen, Lieferung und Montage der Hardware sowie Einhaltung aller zu berücksichtigen Vorschriften und Normen verantwortlich. Für die Angebotserstellung sind mindestens zwei Termine für eine Ortsbesichtigung erforderlich. Die Erstellung aller notwendigen Nachweise für die Sicherstellung der technischen, funktionalen und qualitativen Anforderungen der SSB. Schulung der SSB Mitarbeiter Optional Wartungs- und Serviceleistungen für 5 Jahre
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Ein Wartungs- und Servicevertrag soll optional angeboten werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Diese Ausschreibung erfolgt unter der Annahme einer späteren Mittelbewilligung durch das Land Baden- Württemberg. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass der Zuwendungsgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn ausstellt. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Baden-Württemberg durchgeführt wurde. Sollte der Zuwendungsgeber keinen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn zulassen, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Darüber hinaus behält sich die Stuttgarter Straßenbahnen AG vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-205246
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Planung, Lieferung und Montage neue Dacharbeitsstände K 2022
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/08/2022
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Kreuzweg 3
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland
E-Mail: info@krause-systems.de
Fax: +49 6631975-149
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/01/2023