Zusätzliche Angaben
Diese Ausschreibung erfolgt unter der Annahme einer späteren Mittelbewilligung durch das Land Baden- Württemberg. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass der Zuwendungsgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn ausstellt. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durch das Land Baden-Württemberg durchgeführt wurde. Sollte der Zuwendungsgeber keinen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn zulassen, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Darüber hinaus behält sich die Stuttgarter Straßenbahnen AG vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.