Der Paragraph 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV ist anzuwenden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten.
Aus fachlicher Sicht spricht folgende Argumentation für den ausschließlichen Einsatz der Geräte des Herstellers "Datawell BV":
Seit 01.01.2017 muss das BSH nach § 11 (1) WindSeeG nach Verwaltungsvereinbarung mit der BNetzA die Voruntersuchung von Flächen für die Ausschreibungsverfahren nach § 10 WindSeeG wahrnehmen. Diese Aufgabe umfasst nach § 10 (1) WindSeeG die Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile sowie die Erstellung von Berichten über die Wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchenden Flächen. Die Untersuchungen und Berichte sind nach § 10 (2) WindSeeG nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen. Dafür müssen ausreichende In-Situ-Messdaten der wichtigsten ozeanographischen Strömungs- und Seegangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden vier Seegangsmess-Bojen mit Zubehör benötigt. Nur mit der Beschaffung dieser Messsysteme ist eine stringente, bewährte und kosteneffiziente Erfassung der Daten gewährleistet, da diese Modelle sich im BSH als zuverlässige Messgeräte etabliert haben. Identische Systeme werden zusätzlich an allen BSH-MARNET Seegangsstationen betrieben, was dabei hilft, dauerhafte und qualitativ hochwertige Seegangsmessungen zu erhalten. Durch die im BSH vorhandene Infrastruktur und bereits vorhandene Erfahrung mit diesem Modell wäre es mit einem hohen Kosten- und Personalaufwand verbunden, auf Modelle anderer Hersteller umzusteigen. Bei Nichtdurchführung entstünde das Risiko, dass Messungen nicht in geplantem Umfang durchgeführt werden können. Damit werden die zeitgerechte Erfüllung der dem BSH übertragenen Aufgaben gefährdet. Das betreffenden DWR-Seegangsmessbojen werden ausschließlich vom Hersteller Datawell BV in de Niederlanden produziert und im Alleinvertrieb durch die Firma Nautilus Marine Service GmbH in Deutschland angeboten.
Somit kommen lediglich Geräte des Herstellers "Datawell BV; Zomerluststraat 4 2012 LM Haarlem,The Netherlands" infrage. Für diese Geräte hat der Hersteller einen Exklusivvertrieb in Deutschland geregelt, wie das vorliegende Anschreiben "Exklusivvertrieb" belegt. Demnach ist folgendes Unternehmen für Deutschland, Österreich und Schweiz zuständig:
Nautilus Marine Service GmbH
Alter Postweg 30
21416 Buxtehude
GERMANY.