54915-2023 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Hydrografische Instrumente
OJ S 20/2023 27/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bsh.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von 4 Seegangsmess-Bojen mit Zubehör zur Erfassung des Seegangs im Rahmen der Vorerkundung nach WindSeeG
Referenznummer der Bekanntmachung: 1114/002/01500
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38292000 Hydrografische Instrumente
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung von 4 Seegangsmess-Bojen mit Zubehör zur Erfassung des Seegangs im Rahmen der Vorerkundung nach WindSeeG
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 175 280,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von 4 Seegangsmess-Bojen mit Zubehör zur Erfassung des Seegangs im Rahmen der Vorerkundung nach WindSeeG
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Paragraph 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV ist anzuwenden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten.
Aus fachlicher Sicht spricht folgende Argumentation für den ausschließlichen Einsatz der Geräte des Herstellers "Datawell BV":
Seit 01.01.2017 muss das BSH nach § 11 (1) WindSeeG nach Verwaltungsvereinbarung mit der BNetzA die Voruntersuchung von Flächen für die Ausschreibungsverfahren nach § 10 WindSeeG wahrnehmen. Diese Aufgabe umfasst nach § 10 (1) WindSeeG die Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile sowie die Erstellung von Berichten über die Wind- und ozeanographischen Verhältnisse für die vorzuuntersuchenden Flächen. Die Untersuchungen und Berichte sind nach § 10 (2) WindSeeG nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durchzuführen. Dafür müssen ausreichende In-Situ-Messdaten der wichtigsten ozeanographischen Strömungs- und Seegangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Dafür werden vier Seegangsmess-Bojen mit Zubehör benötigt. Nur mit der Beschaffung dieser Messsysteme ist eine stringente, bewährte und kosteneffiziente Erfassung der Daten gewährleistet, da diese Modelle sich im BSH als zuverlässige Messgeräte etabliert haben. Identische Systeme werden zusätzlich an allen BSH-MARNET Seegangsstationen betrieben, was dabei hilft, dauerhafte und qualitativ hochwertige Seegangsmessungen zu erhalten. Durch die im BSH vorhandene Infrastruktur und bereits vorhandene Erfahrung mit diesem Modell wäre es mit einem hohen Kosten- und Personalaufwand verbunden, auf Modelle anderer Hersteller umzusteigen. Bei Nichtdurchführung entstünde das Risiko, dass Messungen nicht in geplantem Umfang durchgeführt werden können. Damit werden die zeitgerechte Erfüllung der dem BSH übertragenen Aufgaben gefährdet. Das betreffenden DWR-Seegangsmessbojen werden ausschließlich vom Hersteller Datawell BV in de Niederlanden produziert und im Alleinvertrieb durch die Firma Nautilus Marine Service GmbH in Deutschland angeboten.
Somit kommen lediglich Geräte des Herstellers "Datawell BV; Zomerluststraat 4 2012 LM Haarlem,The Netherlands" infrage. Für diese Geräte hat der Hersteller einen Exklusivvertrieb in Deutschland geregelt, wie das vorliegende Anschreiben "Exklusivvertrieb" belegt. Demnach ist folgendes Unternehmen für Deutschland, Österreich und Schweiz zuständig:
Nautilus Marine Service GmbH
Alter Postweg 30
21416 Buxtehude
GERMANY.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1114/002/01500
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung von 4 Seegangsmess-Bojen mit Zubehör zur Erfassung des Seegangs im Rahmen der Vorerkundung nach WindSeeG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: NAUTILUS Marine Service GmbH
Postanschrift: Alter Postweg 30
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 175 280,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 175 280,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499568
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gegen dieses Verfahren ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt (Adresse: siehe VI.4.1) gemäß 160 GWB statthaft.
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/01/2023