549178-2023 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Medizinische Geräte
OJ S 175/2023 12/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Bonn AöR
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Investitionseinkauf
E-Mail: Investitionsplanung@ukbonn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ex post: Beschaffung eines SPECT CT Systems
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_03_01a
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung eines SPECT-CT-System (hochauflösende SPECT-fähige Doppelkopf-Gammakamera, kombiniert mit einem diagnostischen Computertomographen)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 703 218,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Bonn AöR Venusberg-Campus 1 53127 Bonn
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Universitätsklinik Bonn AÖR, Venusberg-Campus 1 (ehemals Sigmund-Freud-Str. 25), in 53127 Bonn (im Folgenden Auftraggeber oder AG genannt) beabsichtigt für die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin die Anschaffung eines SPECT-CT-System (hochauflösende SPECT-fähige Doppelkopf-Gammakamera, kombiniert mit einem diagnostischen Computertomographen) auszuschreiben.
Es soll ein modernes SPECT/CT System beschafft werden, welches mit konventionellen Natriumiodid-Szintillatoren ausgestattet ist und insbesondere im Bereich der Bildgebung im Rahmen der nuklearmedizinischen Therapie eingesetzt wird. Die Hybridkamera soll die Krankenversorgung auf höchstem Niveau sowie eine Durchführung aktueller Forschungsprojekte im Bereich der Onkologie, Kardiologie und Neurologie sicherstellen. Durch die besonderen Gewichte der Kollimatoren stellen sich in Bezug auf den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit gesonderte Anforderungen.
Die Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin des UKBs beschäftigt sich mit verschiedenen Fragestellungen, welche das neue SPECT/CT einbeziehen werden. Der Fokus liegt hierbei auf der nuklearmedizinische Therapie. In diesem Zusammenhang werden auch neue Tracer, teilweise zum ersten Mal, am Menschen eingesetzt. Mit diesen Tracern werden unter anderem Studien zur Dosimetrie durchgeführt, für welche eine möglichst genaue Quantifizierung der SPECT Daten erforderlich ist und für die die beantragten Geräteklasse eingesetzt werden soll.
Ein weiterer wichtiger Punkt in Zusammenhang mit nuklearmedizinischen Therapien, ist die Frage nach Resistenzmechanismen und der Möglichkeit eine nuklearmedizinische Endoradiotherapie mit anderen systemischen Therapien zu kombinieren. Hierfür ist eine präzise posttherapeutische Dosimetrie essentiell.
Das System bzw. der Anbieter müssen über eine Qualitätssicherung (QS) verfügen und gemäß ISO-Normen, sowie den allgemein gültigen Standards und Vorschriften für Nuklearmedizinischen Arbeitsplätze und dem MDR/MPDG, entsprechen. Sämtiche Planungsleistungen, sowie die zur Inbetriebnahme und Umsetzung des Strahlenschutzes erforderlichen Aufgaben und Anforderungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Das System muss nahtlos in die vorhandene System- und Netzwerklandschaft des Universitätsklinikums Bonn integriert werden können. Die Anbindung an die vorhandene PACS-Installation und das Orbis KIS der Fa. Dedalus werden vorausgesetzt. Alle geräteseitigen Schnittstellen (wie z.B. DICOM, HL7, etc.), die für die vollständige Inbetriebnahme erforderlich sind, müssen im Angebot enthalten sein. Bei Auslieferung wird die zum Zeitpunkt der Lieferung aktuelle Hardware-, Software- und Firmware-Version geliefert. Die Gewährleistung muss mindestens 24 Monate betragen und ist im Angebotspreis enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Lieferung und Installation des Systems hinaus Wartungs- und Serviceleistungen optional zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung der Optionen besteht nicht.
Die vollständige Lieferung des Geräts muss zwischen der KW 44 und der KW 46/2023 erfolgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität gem. LV / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der AG behält sich als Option vor, den AN zusätzlich mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen (teilweise oder insgesamt) zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Im Falle der Beauftragung gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers (BVB).
Durchführung von Wartung und Service des Systems gem. Ziff. 4 des Leistungsverzeichnisses.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 071-217994
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines SPECT CT
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
08/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GE Healthcare GmbH
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 703 218,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YDZQA
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2111472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe-unterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/09/2023