Beschreibung der Beschaffung
Die MGH - Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbH ist eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München. Sie fördert den Erhalt von Klein- und Mittelbetrieben in der Landeshauptstadt München, unterstützt Existenzgründungen und betreibt derzeit neun Gewerbehöfe und ein Technologiezentrum. In der Centa-Hafenbrädl-Straße 50 im Stadtbezirk 22 Aubing-Lochhausen-Langwied, Bezirksteil Freiham soll mit dem Gewerbehof Freiham ein weiterer Standort realisiert werden. Der Gewerbehof mit einer Bruttogrundfläche (BGF) von etwa 24.000 m² inklusive Tiefgarage soll zur Lebendigkeit des Stadtteils beitragen, dem gewerblichen Mittelstand die Möglichkeit einer Existenzgründung bieten sowie Handwerks- und Produktionsbetriebe aufnehmen. Die Betriebe sollen auch in der verdichteten Bauweise optimale Räumlichkeiten vorfinden, u.a. durch eine hohe Deckenbelastbarkeit (ca. 1.500 kg/m² im KG, EG und 1. OG, in den weiteren Obergeschossen ca. 1.000 kg/m²), Lastenaufzüge und Anlieferzonen. Den zukünftigen Mietern wird mit dem Bau die notwendige Infrastruktur zur Einrichtung individuell ausgebauter Betriebe bereitgestellt. Die Geschossflächen werden in einheitliche Parzellen mit einer Standardgröße von etwa 40 m² aufgeteilt, die jeweils einen eigenen Zugang von der internen Erschließung und Anschlüsse an die Medienversorgung erhalten. Je nach Flächenbedarf der Mieter können diese mehrere Parzellen zu einer Mieteinheit zusammenfassen. Der Neubau wird als erweiterter Rohbau mit Fassaden errichtet. Dabei werden die Erschließungsflächen und gemeinschaftlich genutzten Flächen vollständig fertiggestellt und die Gebäudehülle geschlossen. Der Innenausbau in den vermieteten Flächen findet seitens der Mieter statt und wird durch wechselnde Mieter auch fortlaufend verändert und angepasst. Auch der Ausbau der Technischen Ausrüstung (mit Ausnahme der Wärmeversorgung) erfolgt durch die Mieter, da die Anforderungen je nach Nutzung stark variieren. Eine besondere Herausforderung der Planung besteht darin, eine intelligente Versorgungsstruktur vorzusehen, die eine effiziente Medienerschließung mit kurzen Leitungswegen für die Mietparzellen gewährleistet.
Zur Optimierung der Planung hat die Auftraggeberin einen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Als Information liegt der Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers, der bereits mit der Planung beauftragt wurde, der Bekanntmachung bei. Der Entwurf schlägt eine gemischte Bauweise mit Untergeschoss und Kernen in Stahlbeton, Holz-Beton-Verbunddecken und Fassaden und Stützen in Holz vor. Die Konstruktion soll im weiteren Entwurfsprozess ergebnisoffen in Varianten untersucht werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau. Besondere Leistungen sind dem Vertragsentwurf zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
Anlagengruppe 1, 2, 3 - Honorarzone II, Mindestsatz
Anlagegruppe 8 - Honorarzone III, Mindestsatz.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
- KGr 410 ca. 1.590.000 EUR
- KGr 420 ca. 2.150.000 EUR
- KGr 430 ca. 1.940.000 EUR
- KGr 480 ca. 150.000 EUR
Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung. Der Bauantrag soll voraussichtlich im Mai 2024 eingereicht werden. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll im Herbst 2025 begonnen werden, die Fertigstellung und Inbetriebnahme soll bis Herbst 2028 erfolgen.