549747-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – "Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen" IFD für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben Lose 22a und 22b
OJ S 160/2025 22/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
E-Mailkerstin.schnehage@lzn.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel"Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen" IFD für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben Lose 22a und 22b
BeschreibungDas Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens0576ebf1-6946-4bf8-9757-b7002b30b9cb
Interne Kennung0083-DLG/2024-03.236-2
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind in den Bereichen des jeweiligen Loses (Zuständigkeitsbereich/ Zuständigkeitsgebiet) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat in dem definierten Zuständigkeitsbereich oder in einer angrenzenden niedersächsischen IFD-Region mindestens einmal die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorzuhalten. Grundsätzlich richtet sich der Ausgangspunkt für Dienstreisen nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort der jeweiligen Fachkraft für die Berechnung der Arbeitszeit und des Arbeitsweges nach dem niedersächsischen Reisekostenrecht. Dies trifft auch zu, sofern eine Fachkraft in zwei unterschiedlichen IFD für hörbehinderte Menschen eines Trägers beschäftigt ist. Zur Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts siehe Ziffer 4.9 Reisekostenrecht Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss barrierefrei möglich sein (näheres siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.1 660 517,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXQ6YYHRENB
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLandkreis Osterholz, Landkreis Verden
BeschreibungDas Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Interne KennungLos 22 a
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind in den Bereichen des jeweiligen Loses (Zuständigkeitsbereich/ Zuständigkeitsgebiet) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat in dem definierten Zuständigkeitsbereich oder in einer angrenzenden niedersächsischen IFD-Region mindestens einmal die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorzuhalten. Grundsätzlich richtet sich der Ausgangspunkt für Dienstreisen nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort der jeweiligen Fachkraft für die Berechnung der Arbeitszeit und des Arbeitsweges nach dem niedersächsischen Reisekostenrecht. Dies trifft auch zu, sofern eine Fachkraft in zwei unterschiedlichen IFD für hörbehinderte Menschen eines Trägers beschäftigt ist. Zur Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts siehe Ziffer 4.9 Reisekostenrecht Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss barrierefrei möglich sein (näheres siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Der Vertragsbeginn am 01. Januar 2026 bleibt unverändert, auch wenn sich aus dem Gesamtkonzept des Auftragnehmers ergibt, dass Vorarbeiten vor Vertragsbeginn zwingend notwendig sind um die Sicherstellung der Übernahme der Aufgaben zu gewährleisten. Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung sowohl durch den Auftragnehmer als auch durch den Auftraggeber gemäß § 59 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in besonderen Fällen, insbesondere bei Änderungen der maßgeblichen Vertragsgrundlagen, möglich. Der Auftraggeber kann das Auftragsverhältnis einseitig kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Der Auftraggeber kann - unbeschadet der übrigen gesetzlichen Bestimmungen - das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm aus einem durch den Auftragnehmer zu vertretendem wichtigem Grunde die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn a) der Auftragnehmer wiederholt und trotz schriftlicher Mahnung mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung in Verzug geraten ist, b) der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt, c) der Auftragnehmer schuldhaft und nicht nur unerheblich eine der sich aus der Erklärung nach § 4 NTVergG ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, d) der Auftragnehmer wiederholt gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen verstößt, e) die Kündigung zur Erfüllung gesetzlicher, aufsichtsbehördlicher oder gerichtlichen Maßnahmen oder Anordnungen geboten ist, f) der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus § 128 Abs. 1 GWB - insbesondere zur Zahlung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen - nicht ordnungsgemäß nachkommt, g) der Auftragnehmer trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung wiederholt schwerwiegend schuldhaft gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt, so dass es dem Auftraggeber unzumutbar ist, den Vertrag bis zum nächstmöglichen Beendigungstermin fortzusetzen, h) der Auftragnehmer in Insolvenz gerät oder die Voraussetzungen zur Durchführung eines Insolvenzverfahren gegeben sind oder i) für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers liegenden Grunde unzumutbar wird. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Sollte die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund von Gesetzesänderungen nach Vertragsschluss untersagt oder eingeschränkt und dadurch für den Auftragnehmer unzumutbar werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit sofortiger Wirkung die spezifische Leistung gegenüber dem Auftraggeber zu kündigen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDie Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des eingesetzten Personals
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept für Los 22 a und Los 22 b
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
5.1.
LosLOT-0002
TitelLandkreis Cuxhaven, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade
BeschreibungDas Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Interne KennungLos 22b
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenDie Leistungen sind in den Bereichen des jeweiligen Loses (Zuständigkeitsbereich/ Zuständigkeitsgebiet) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat in dem definierten Zuständigkeitsbereich oder in einer angrenzenden niedersächsischen IFD-Region mindestens einmal die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorzuhalten. Grundsätzlich richtet sich der Ausgangspunkt für Dienstreisen nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort der jeweiligen Fachkraft für die Berechnung der Arbeitszeit und des Arbeitsweges nach dem niedersächsischen Reisekostenrecht. Dies trifft auch zu, sofern eine Fachkraft in zwei unterschiedlichen IFD für hörbehinderte Menschen eines Trägers beschäftigt ist. Zur Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts siehe Ziffer 4.9 Reisekostenrecht Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss barrierefrei möglich sein (näheres siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungVertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Der Vertragsbeginn am 01. Januar 2026 bleibt unverändert, auch wenn sich aus dem Gesamtkonzept des Auftragnehmers ergibt, dass Vorarbeiten vor Vertragsbeginn zwingend notwendig sind um die Sicherstellung der Übernahme der Aufgaben zu gewährleisten. Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung sowohl durch den Auftragnehmer als auch durch den Auftraggeber gemäß § 59 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in besonderen Fällen, insbesondere bei Änderungen der maßgeblichen Vertragsgrundlagen, möglich. Der Auftraggeber kann das Auftragsverhältnis einseitig kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Der Auftraggeber kann - unbeschadet der übrigen gesetzlichen Bestimmungen - das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm aus einem durch den Auftragnehmer zu vertretendem wichtigem Grunde die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn a) der Auftragnehmer wiederholt und trotz schriftlicher Mahnung mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung in Verzug geraten ist, b) der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt, c) der Auftragnehmer schuldhaft und nicht nur unerheblich eine der sich aus der Erklärung nach § 4 NTVergG ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, d) der Auftragnehmer wiederholt gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen verstößt, e) die Kündigung zur Erfüllung gesetzlicher, aufsichtsbehördlicher oder gerichtlichen Maßnahmen oder Anordnungen geboten ist, f) der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus § 128 Abs. 1 GWB - insbesondere zur Zahlung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen - nicht ordnungsgemäß nachkommt, g) der Auftragnehmer trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung wiederholt schwerwiegend schuldhaft gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt, so dass es dem Auftraggeber unzumutbar ist, den Vertrag bis zum nächstmöglichen Beendigungstermin fortzusetzen, h) der Auftragnehmer in Insolvenz gerät oder die Voraussetzungen zur Durchführung eines Insolvenzverfahren gegeben sind oder i) für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers liegenden Grunde unzumutbar wird. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Sollte die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund von Gesetzesänderungen nach Vertragsschluss untersagt oder eingeschränkt und dadurch für den Auftragnehmer unzumutbar werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit sofortiger Wirkung die spezifische Leistung gegenüber dem Auftraggeber zu kündigen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenDie Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeErfüllung sozialer Zielsetzungen
BeschreibungSofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales ZielSonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation des eingesetzten Personals
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamtkonzept für Los 22 a und Los 22 b
BeschreibungDetaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten "Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b" zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 660 517,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungElbe-Weser Welten gGmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 22a vom 07.07.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags0083-DLG/2024-03.236-2 Los 22a
TitelLos 22a
Datum der Auswahl des Gewinners04/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses20/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungElbe-Weser Welten gGmbH
Angebot
Kennung des AngebotsLos 22b vom 07.07.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags0083-DLG/2024-03.236-2 Los 22b
TitelLos 22b
Datum der Auswahl des Gewinners04/08/2025
Datum des Vertragsabschlusses20/08/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
Art der eingegangenen EinreichungenTeilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeLauterer Wettbewerb
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungNiedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Registrierungsnummer2799
PostanschriftDomhof 1
StadtHildesheim
Postleitzahl31134
Land, Gliederung (NUTS)Hildesheim (DE925)
LandDeutschland
E-Mailkerstin.schnehage@lzn.de
Telefon+4951189848102
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153308
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummert:04131153309
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153309
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungElbe-Weser Welten gGmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHR 1449 BHV
PostanschriftMecklenburger Weg 42
StadtBremerhaven
Postleitzahl27578
Land, Gliederung (NUTS)Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
LandDeutschland
E-Mailnicole.richter@eww.de
Telefon0471 80620910
Internetadressehttps://eww.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf2e1d12d-c76d-43ef-af0a-cfcb04296634  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung21/08/2025 11:57:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung549747-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe160/2025
Datum der Veröffentlichung22/08/2025