551153-2023 - ErgebnisDeutschland-Regensburg: Softwareprogrammierung und -beratung
OJ S 176/2023 13/09/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg, 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@lff.bayern.de
Telefon: +49 941/50443506
Fax: +49 941/50443688
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lff.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
O 1080/2023.34-1-15 Unterstützungsleistungen SAP-Verfahren
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe von Unterstützungsleistungen für die vom Landesamt für Finanzen (LfF) für den Freistaat Bayern betriebenen und an den Standorten München und Regensburg betreuten SAP-Verfahren für Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Verfahren VIVA (SAP-HCM, PI, TravelManagement, CO, FI, PS, BW, BO). An den Standorten des LfF in München und Regensburg wird das Verfahren VIVA betrieben. Dies ist die zentrale Anwendung des Freistaats Bayern für den Bereich der Personalwirtschaft. Mit VIVA erfolgt aktuell für etwa 370.000 Fälle die Personal- und Stellenverwaltung und für ca. 600.000 Zahlfälle die Bezügeabrechnung. Die Vertragslaufzeit umfasst den Zeitraum von 09/2023 bis 02/2026.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 2 319 200,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: München und Regensburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Unterstützungsleistungen für die vom Landesamt für Finanzen (LfF) für den Freistaat Bayern betriebenen und an den Standorten München und Regensburg betreuten SAP-Verfahren für Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Verfahren VIVA (SAP-HCM, PI, TravelManagement, CO, FI, PS, BW, BO). An den Standorten München und Regensburg wird das Verfahren VIVA betrieben. Dies ist die zentrale Anwendung des Freistaats Bayern für den Bereich der Personalwirtschaft. Mit VIVA erfolgt aktuell für etwa 370.000 Fälle die Personal- und Stellenverwaltung und für ca. 600.000 Zahlfälle die Bezügeabrechnung. Gegenstand der Vergabe sind Beratungs- und Entwicklungsleistungen zur Betreuung und Weiterentwicklung insbesondere auch zur Sicherstellung des laufenden Betriebs der am LfF betreuten SAP-Verfahren sowie auch die geplante Konvertierung bestimmter Komponenten auf die SAP HANA Plattform und HCM for SAP S/4HANA. Die maximale Abnahmemenge beträgt 1.200 Personentage zu welchen keine Abnahmeverpflichtung besteht. Die Vertragslaufzeit umfasst den Zeitraum von 09/2023 bis 02/2026.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: lt. Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Erläuterung:
Mit Bekanntmachung vom 07.02.2023 / 2023/S 027-77961 wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung der benötigten Leistungen eingeleitet. Da bei diesem Verhandlungsverfahren kein geeignetes Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entsprach, musste das Vergabeverfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben werden. Der Auftraggeber führte im Anschluss daran gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem einzigem, im vorausgegangenen Vergabeverfahren bzw. Teilnahmewettbewerb qualifiziertem Bewerber/Bieter durch. Zwar handelt es sich bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb um kein Offenes oder Nicht offenes Verfahren, dennoch wurde mit der Einleitung eines Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der Zugang und Wettbewerb für den EWR für sämtliche interessierte Unternehmen an dem Beschaffungsgegenstand eröffnet. § 17 Abs. 1 VgV „Verhandlungsverfahren (mit Teilnahmewettbewerb)“ ist gleichlautend zu § 16 Abs. 1 „Nicht offenes Verfahren“. Auch das in den darauffolgenden Absätzen der §§ 16 und 17 VgV geschilderte Vorgehen ist bei einem Verhandlungsverfahren (mit Teilnahmewettbewerb) gleichlaufend zu dem des Nicht offenen Verfahrens. Die beiden Vergabeverfahren unterscheiden sich lediglich durch die Möglichkeit der Durchführung von Verhandlungen und die Abgabe von einem zweiten Angebot (sog. finales Angebot) im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Folglich ist die Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs beim Verhandlungsverfahren der Eignungsprüfung im Offenen Verfahren bzw. des ebenfalls vorausgehenden Teilnahmewettbewerbs im Nicht offenen Verfahren gleichzusetzen. Ein Bieter/Bewerber hat – unabhängig von der Verfahrensart - seine Eignung nachzuweisen. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wurde somit mit dem einzigen Bieter geführt, welcher im vorher durchgeführten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb seine Eignung nachgewiesen hat. Des Weiteren stand es sämtlichen Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen des durchgeführten Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb frei einen Teilnahmeantrag und gegebenenfalls ein anschließendes Angebot einzureichen und somit die Grundsätze der Gleichheit, der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: O 1080/2023.34-1-15
Bezeichnung des Auftrags:
Unterstützungsleistungen SAP-Verfahren
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
28/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2 319 200,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 GWB). Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (135 Abs. 2 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
08/09/2023