551203-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Ausschreibung Gebäudereinigung - Stadtwerke Landshut
OJ S 152/2026 10/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtwerke Landshut
E-Mailvergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAusschreibung Gebäudereinigung - Stadtwerke Landshut
BeschreibungDie Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten unterteilt in 2 Losen.
Kennung des Verfahrens98ce07fd-61e2-4d24-995d-5ca1f1dc37eb
Interne Kennung2026-004-DL
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Objektbesichtigung Aufgrund der Komplexität der Objekte, den räumlichen Gegebenheiten, den Arbeitsbedingungen, den Arbeitsschutzanforderungen und den unterschiedlichsten Materialbeschaffenheiten ist eine Objektbesichtigung zwingend durchzuführen. // Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Bieter erklärt: - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1-3 GWB nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB nicht abgegeben wurde Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen - dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vorliegen. Für den Fall, dass die vorgenannte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht abgegeben wurde: Erklärung, welche(r) der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 1 S.1 Nr. 1-3 GWB ergriffen Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Aus-schluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar wird. Weitergehende Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftVerordnung (EU) 2016/399 - Schengener Grenzkodex
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann2
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im im geschäftliche Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
ZahlungsunfähigkeitDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGebäudereinigung Los 1
BeschreibungDie Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Das Los 1 umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung: Stadtwerke Landshut - Verwaltungsgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 3.289,99 m2 Stadtwerke Landshut - Sozialgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 330,20 m2 Stadtwerke Landshut - Betriebsgebäude, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 2.063,54 m2 Stadtwerke Landshut - Zentrallager, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 985,01 m2 Stadtwerke Landshut - Werkstatt, Christoph-Dorner-Straße 9, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 945,10 m2 Maxwehr, Bauhofstraße 5, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 479,10 m2 Kundenzentrum, Altstadt 74, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 99,30 m2 Pumpenwerk, Äußere Münchener Straße 132, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 206,22 m2 Klärwerk, Dirnau 2, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1.294,99 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW), Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 499,24 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Bürogebäude, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 292,17 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Containeranlage, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 219,14 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Probencontainer, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 12,00 m2 Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) - Container Außenlager, Am Lurzenhof 31, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 24,76 m2 _____________________________ Gesamtbodenfläche: 10.740,76 m2
Interne Kennung2026-004-DL Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919200 Büroreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandshut
Postleitzahl84028
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen84028 Landshut 84036 Landshut
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2027
Enddatum der Laufzeit31/01/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 31.07.2028 bzw. bis 31.07.2029 schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.01.2031. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei und höchstens fünf geeignete Referenzen des Bieters, eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Dreijahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: • Gegenstand der Referenz sind/waren Unterhaltsreinigungsleistungen (UR). • Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) der Referenz beträgt mindestens 12 Monate; d. h. die referenzgegenständlichen Leistungen müssen mindestens 12 Monate in Folge erbracht worden sein. • Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden erbracht, das bzw. die überwiegend Büro- oder Verwaltungszwecken dienen. • Jahresreinigungsfläche UR: o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ausschließlich ein Angebot für das Los 2 abgibt, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 100.000 m² betragen. o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot für das Los 1, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 530.000 m² betragen. Diese höhere Jahresreinigungsfläche von mindestens 530.000 m² gilt dann automatisch auch für das zusätzlich angebotene Los 2. Die geringe Mindestgrenze der Jahresreinigungsfläche von 100.000 m² gilt somit nur, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft kein Angebot für das Los 1 abgibt. • Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft sein, dass die Referenz erbracht hat.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe der Qualifikation Objektleitung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Qualifikation der im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzten Person. Als Objektleitung ist die Person zu verstehen, die als direkter Ansprechpartner für die Belange der Leistungserbringung der Unterhaltsreinigung unmittelbar dem Auftraggeber qualifiziert zur Verfügung steht und gegenüber den Reinigungskräften weisungsbefugt ist. Die Objektleitung sorgt für eine vertragskonforme, professionelle und termingetreue Leistungserbringung und arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem AG-Vertreter zusammen. Übergeordnete und untergeordnete Leitungsfunktionen sind nicht darunter zu verstehen. Die im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzte Person muss mindestens - über eine Berufserfahrung von drei Jahren als Objektleitung in Objekten verfügen, die dem Auftragsgegenstand gleichwertig sind, - über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen und in deutscher Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können; - und über die folgende Qualifikation verfügen: • Bestandene Ausbildung zur innungsgeprüften Objektleitung, wobei die Ausbildung mindestens 10 Vollzeittage (1) gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Reinigungsorganisation und Qualitätssicherung, Angebotsbearbeitung sowie Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Tarifrechts, Personalführung und Mitarbeiterkommunikation einschließlich Unterweisung und Motivation von Mitarbeitenden sowie Kundenkommunikation, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung; • oder bestandene Ausbildung zum Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement, wobei die Ausbildung mindestens 8 Vollzeittage gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Technologie der Reinigungs- und Hygienetechnik, Betriebliche Organisation und Kostenrechnung, Personalmanagement und Reklamationsmanagement; • oder staatlich geprüfter Desinfektor (2); • oder abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk; • oder eine zu den vorstehend genannten Qualifikationen gleichwertige Qualifikation. (1) Als Vollzeittag im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt ein Tag mit mindestens 8 Stunden Ausbildungszeit. (2) Als staatlich geprüfter Desinfektor im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt jede Person, welche die Voraussetzungen als „geeignete Fachkraft mit besonderer Sachkunde“ im Sinne von § 17 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllt und als solche eingesetzt werden kann. Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, dass die als Objektleitung im Auftragsfall eingesetzte Person eine der genannten Anforderungen erfüllt.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBetriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit mindestens — Personenschäden: 5.000.000,00 EUR; — Sach- und Umweltschäden: 5.000.000,00 EUR; — Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR; — Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 EUR; — Schlüsselverlust: 200.000,00 EUR. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über vorgenannte Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung-
BeschreibungPreis in Euro Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung-
BeschreibungProduktivstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung-
BeschreibungAufsichts-/Kontrollstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung-
BeschreibungAusführungskonzept Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 20% Maximal erreichbare Punkte: 200 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung-
BeschreibungNachhaltigkeit Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28493b-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28493b-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28493b-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungAngabe Stadtwerke Landshut
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Landshut
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern
5.1.
LosLOT-0002
TitelGebäudereinigung Los 2
BeschreibungDie Stadtwerke Landshut benötigen die Unterhaltsreinigung (UR) für ihre Gebäude an verschiedenen Standorten. Das Los 2 umfasst folgende Objekte für die Leistungserbringung: Verkehrsbetrieb, Schulstraße 1, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 822,10 m2 Infopunkt, Bahnhofsplatz, 84032 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 17,89 m2 Parkhaus Altstadt Zentrum, Badstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 214,95 m2 Parkhaus Freyung, Gestütstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 81,10 m2 Außentoilette - Isarcamping, Breslauer Straße 122, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Tulpenstraße 20, 84032 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Neißestraße 74, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Untere Auenstraße / Max-von-Oppenheim, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette, Sandstraße, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 Außentoilette - Preisenberg, Marienstraße 4, 84036 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 1,55 m2 öffentliches WC - Parkhaus Altstadt Zentrum, Badstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 26,16 m2 öffentliches WC - Parkhaus Freyung, Gestütstraße 1, 84028 Landshut Leistung: UR Bodenfläche: 14,29 m2 __________________________ Gesamtbodenfläche: 1.185,79 m2
Interne Kennung2026-004-DL Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919200 Büroreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLandshut
Postleitzahl84028
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen84028 Landshut 84036 Landshut
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/02/2027
Enddatum der Laufzeit31/01/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen2
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens bis 31.07.2028 bzw. bis 31.07.2029 schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall automatisch nach 4 Jahren am 31.01.2031. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsReferenzangabe Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über mindestens drei und höchstens fünf geeignete Referenzen des Bieters, eines Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Reinigungsleistungen. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen Dreijahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz ist geeignet, wenn jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt sind: • Gegenstand der Referenz sind/waren Unterhaltsreinigungsleistungen (UR). • Der Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung) der Referenz beträgt mindestens 12 Monate; d. h. die referenzgegenständlichen Leistungen müssen mindestens 12 Monate in Folge erbracht worden sein. • Die Unterhaltsreinigungsleistungen (UR) wurden in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden erbracht, das bzw. die überwiegend Büro- oder Verwaltungszwecken dienen. • Jahresreinigungsfläche UR: o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ausschließlich ein Angebot für das Los 2 abgibt, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 100.000 m² betragen. o Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot für das Los 1, muss die Jahresreinigungsfläche UR der Referenz mindestens 530.000 m² betragen. Diese höhere Jahresreinigungsfläche von mindestens 530.000 m² gilt dann automatisch auch für das zusätzlich angebotene Los 2. Die geringe Mindestgrenze der Jahresreinigungsfläche von 100.000 m² gilt somit nur, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft kein Angebot für das Los 1 abgibt. • Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft sein, dass die Referenz erbracht hat.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngabe der Qualifikation Objektleitung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über die Qualifikation der im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzten Person. Als Objektleitung ist die Person zu verstehen, die als direkter Ansprechpartner für die Belange der Leistungserbringung der Unterhaltsreinigung unmittelbar dem Auftraggeber qualifiziert zur Verfügung steht und gegenüber den Reinigungskräften weisungsbefugt ist. Die Objektleitung sorgt für eine vertragskonforme, professionelle und termingetreue Leistungserbringung und arbeitet eng und vertrauensvoll mit dem AG-Vertreter zusammen. Übergeordnete und untergeordnete Leitungsfunktionen sind nicht darunter zu verstehen. Die im Auftragsfall als Objektleitung eingesetzte Person muss mindestens - über eine Berufserfahrung von drei Jahren als Objektleitung in Objekten verfügen, die dem Auftragsgegenstand gleichwertig sind, - über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen und in deutscher Sprache mündlich und schriftlich kommunizieren können; - und über die folgende Qualifikation verfügen: • Bestandene Ausbildung zur innungsgeprüften Objektleitung, wobei die Ausbildung mindestens 10 Vollzeittage (1) gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Reinigungsorganisation und Qualitätssicherung, Angebotsbearbeitung sowie Grundlagen des Vertrags-, Arbeits- und Tarifrechts, Personalführung und Mitarbeiterkommunikation einschließlich Unterweisung und Motivation von Mitarbeitenden sowie Kundenkommunikation, Beschwerdemanagement und Kundenbetreuung; • oder bestandene Ausbildung zum Fachwirt Reinigungs- und Hygienemanagement, wobei die Ausbildung mindestens 8 Vollzeittage gedauert hat und im Rahmen derer die folgenden Inhalte vermittelt und im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung abgefragt wurden: Grundlagen der Reinigungs- und Hygienetechnik, Technologie der Reinigungs- und Hygienetechnik, Betriebliche Organisation und Kostenrechnung, Personalmanagement und Reklamationsmanagement; • oder staatlich geprüfter Desinfektor (2); • oder abgeschlossene Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk; • oder eine zu den vorstehend genannten Qualifikationen gleichwertige Qualifikation. (1) Als Vollzeittag im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt ein Tag mit mindestens 8 Stunden Ausbildungszeit. (2) Als staatlich geprüfter Desinfektor im Sinne dieses Eignungskriteriums gilt jede Person, welche die Voraussetzungen als „geeignete Fachkraft mit besonderer Sachkunde“ im Sinne von § 17 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllt und als solche eingesetzt werden kann. Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist nachzuweisen, dass die als Objektleitung im Auftragsfall eingesetzte Person eine der genannten Anforderungen erfüllt.

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsBetriebshaftpflichtversicherung Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit mindestens — Personenschäden: 5.000.000,00 EUR; — Sach- und Umweltschäden: 5.000.000,00 EUR; — Vermögensschäden: 1.000.000,00 EUR; — Bearbeitungsschäden: 1.000.000,00 EUR; — Schlüsselverlust: 200.000,00 EUR. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über vorgenannte Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
Bezeichnung-
BeschreibungPreis in Euro Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung-
BeschreibungProduktivstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 35% Maximal erreichbare Punkte: 350 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung-
BeschreibungAufsichts-/Kontrollstunden Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung-
BeschreibungAusführungskonzept Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 20% Maximal erreichbare Punkte: 200 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
Bezeichnung-
BeschreibungNachhaltigkeit Gewichtung des jeweiligen Zuschlagkriteriums: 5% Maximal erreichbare Punkte: 50 Punkte
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl5
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen04/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28493b-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28493b-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28493b-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote11/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenInformationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei. Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezogenen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungAngabe Stadtwerke Landshut
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtwerke Landshut
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Südbayern
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadtwerke Landshut
RegistrierungsnummerDE 128 969 415
AbteilungVergabestelle
PostanschriftChristoph-Dorner-Straße 9
StadtLandshut
Postleitzahl84028
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Telefon087114362015
Fax087114362030
Internetadressewww.stadtwerke-landshut.de
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av28493b-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern
RegistrierungsnummerDE 811335517
PostanschriftRegierung von Oberbayern Maximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 2176-2411
Fax+49 89 2176-2847
Internetadressewww.regierung.oberbayern.bayern.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0f0546b6-abc0-4c99-8fa3-b9045432361c  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/08/2026 09:56:32 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung551203-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe152/2026
Datum der Veröffentlichung10/08/2026