551549-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Tankstellenkreditkarten – Bereitstellung von Tank- und Ladekarten für den Bezug von Kraftstoffen, Ladediensten (Strom), Fahrzeugwäschen und fahrzeugbezogenem Kleinmaterial.
OJ S 152/2026 10/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreis Segeberg - Der Landrat
E-Mailvergabestelle@segeberg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBereitstellung von Tank- und Ladekarten für den Bezug von Kraftstoffen, Ladediensten (Strom), Fahrzeugwäschen und fahrzeugbezogenem Kleinmaterial.
BeschreibungBereitstellung von nationalen und internationalen Tank- und Ladekarten für den Bezug von Kraftstoffen, Ladediensten (Strom), Fahrzeugwäschen und fahrzeugbezogenem Kleinmaterial und Bereitstellung eines Fuhrparkmanagementsystems.
Kennung des Verfahrens32a73997-8039-413c-aad7-d1b6f9e91ed1
Interne KennungSE30.00.20260022
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30163100 Tankstellenkreditkarten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09132000 Benzin, 09134100 Dieselöl, 09310000 Elektrizität
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHamburger Straße 30  
StadtBad Segeberg
Postleitzahl23795
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEs müssen Tankstellen und Ladestationen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung stehen.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.285 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung342 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYT1L1AUZ7# Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenEs gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigunggemäß §§ 123,124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitätengemäß §§ 123,124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierunggemäß §§ 123,124 GWB
Betruggemäß §§ 123,124 GWB
Korruptiongemäß §§ 123,124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandelsgemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuerngemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgengemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungengemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungengemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungengemäß §§ 123,124 GWB
Zahlungsunfähigkeitgemäß §§ 123,124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwaltergemäß §§ 123,124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeitgemäß §§ 123,124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriftengemäß §§ 123,124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhaltengemäß §§ 123,124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbsgemäß §§ 123,124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahrengemäß §§ 123,124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrensgemäß §§ 123,124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionengemäß §§ 123,124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahrengemäß §§ 123,124 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBereitstellung von Tank- und Ladekarten für den Bezug von Kraftstoffen, Ladediensten (Strom), Fahrzeugwäschen und fahrzeugbezogenem Kleinmaterial.
BeschreibungBereitstellung von nationalen und internationalen Tank- und Ladekarten für den Bezug von Kraftstoffen, Ladediensten (Strom), Fahrzeugwäschen und fahrzeugbezogenem Kleinmaterial und Bereitstellung eines Fuhrparkmanagementsystems.
Interne KennungSE30.00.20260022
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 30163100 Tankstellenkreditkarten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09132000 Benzin, 09134100 Dieselöl, 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHamburger Straße 30  
StadtBad Segeberg
Postleitzahl23795
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEs müssen Tankstellen und Ladestationen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung stehen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit48 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Verwendung des bereitgestellten Vordrucks.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEU VgV Referenzen zu bestimmten Lieferungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben: - Auftragsjahr und -umfang, - Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, - Jährlicher Auftragswert. Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEU VgV Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug/Ausdruck (eingescannte Kopie ist ausreichend) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (Bei Bietergemeinschaften: Für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen31/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYT1L1AUZ7/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYT1L1AUZ7
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYT1L1AUZ7
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote09/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss58 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsSiehe Leistungsbeschreibung.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungSiehe Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreis Segeberg - Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtKreis Segeberg - Der Landrat
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer01060-0000-93
PostanschriftHamburger Straße 30
StadtBad Segeberg
Postleitzahl23795
Land, Gliederung (NUTS)Segeberg (DEF0D)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@segeberg.de
Telefon+49 45519519758
Internetadressehttps://www.segeberg.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Registrierungsnummerkeine Angabe
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 431988-4542
Fax+49 431988-4702
Internetadressehttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungadf98757-9ee4-4b41-a9eb-8def7b5db4e5  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/08/2026 08:59:43 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung551549-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe152/2026
Datum der Veröffentlichung10/08/2026