Im Rahmen des Offenen Verfahrens 1265-SL-Beezy (Bekanntmachung
2021/S 093-241197) sind keine Angebote eingegangen.
Der Bedarf wird ohne wesentliche Änderung der Vergabeunterlagen in einem neuen Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ausgeschrieben. Danach kann ein öffentlicher Auftraggeber vom Teilnahmewettbewerb im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens absehen, wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind, sofern die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden.