551878-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Baustellenüberwachung – Bauüberwachung Bautechnik, Geotechnik für den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen
OJ S 161/2025 25/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
E-Mailwna-aschaffenburg@wsv.bund.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBauüberwachung Bautechnik, Geotechnik für den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen
BeschreibungDas Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beabsichtigt, den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen ausführen zu lassen. Zur Sicherstellung der Qualität ist eine Begleitung und Überwachung der Bauausführung erforderlich. Diese Leistung umfasst mehrere Fachgebiete (Bautechnik, Elektrotechnik, TGA, Stahlbau, Geotechnik). Vorliegend ist die Bauüberwachung für die Fachgebiete Bautechnik und Geotechnik zu erbringen. Die örtliche Bauüberwachung enthält folgende Teilleistungen: - Überwachung der Ausführung von Bauleistungen - Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung
Kennung des Verfahrens6f6821c2-95cd-4455-929a-49466c08560d
Interne Kennung2025/835/002
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtMöhrendorf
Postleitzahl91096
Land, Gliederung (NUTS)Erlangen-Höchstadt (DE257)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 700 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Absatz 3 VgV Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen§123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) – diese werden mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ überprüft. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelBauüberwachung Bautechnik, Geotechnik für den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen
BeschreibungDas Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beabsichtigt, den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen ausführen zu lassen. Zur Sicherstellung der Qualität ist eine Begleitung und Überwachung der Bauausführung erforderlich. Diese Leistung umfasst mehrere Fachgebiete (Bautechnik, Elektrotechnik, TGA, Stahlbau, Geotechnik). Vorliegend ist die Bauüberwachung für die Fachgebiete Bautechnik und Geotechnik zu erbringen. Die örtliche Bauüberwachung enthält folgende Teilleistungen: - Überwachung der Ausführung von Bauleistungen - Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung
Interne Kennung2025/835/002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71521000 Baustellenüberwachung
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMöhrendorf
Postleitzahl91096
Land, Gliederung (NUTS)Erlangen-Höchstadt (DE257)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit84 Monate
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.5 700 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# - Die Anforderung der Teilnahme- und Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots sind nur über die e-Vergabe Plattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.info abgerufen werden. - Anfragen sind in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrags oder Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabe Plattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit. - Auf Anforderung können den Unternehmen die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis der Baumaßnahme "Ersatzneubau der Schleuse Erlangen" zur Verfügung gestellt werden. Da diese Unterlagen vertraulich sind werden sie nur gegen Übersendung der vom Unternehmen unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (A2_Verschwiegenheitserklärung_Teilnahmewettbewerb) zur Verfügung gestellt. Der Vordruck der Verschwiegenheitserklärung ist auszudrucken und vom Unternehmen auf der letzten Seite gemäß den Vorgaben auszufüllen und zu unterschreiben. Die unterschriebene Fassung ist als eingescannte PDF-Datei über die e-Vergabe Plattform einzureichen. Die Unterlagen werden dem Unternehmen dann zeitnah über die e-Vergabe Plattform zur Verfügung gestellt. Für die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber ist ein Anfordern der o. g. Unterlagen gegen Übersendung der Verschwiegenheitserklärung auch noch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu einem späteren Zeitpunkt im Vergabeverfahren möglich.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsZu § 44 Absatz 1 VgV: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder auf andere Weise Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Die Eintragung in das Berufs-/Handelaregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder der anderweitige Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen. ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsZu § 45 Absatz 1 Nummer 1 VgV: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 700.000 Euro ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsZu § 45 Absatz 1 Nummer 3 VgV: Erklärung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind.1. 500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-Fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen. Die Kopie der Versicherungsbescheinigung ist vor Auftragserteilung vorzulegen. ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsZu § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV: Mindestens 1 Referenz über abgeschlossene Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen der Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke Bewertungsmaßstab: 5 Punkte: Auftragswert größer 250.000,- € 4 Punkte: Auftragswert größer 150.000,- € und bis 250.000,- € 3 Punkte: Auftragswert größer 100.000,- € und bis 150.000,- € 2 Punkte: Auftragswert größer 50.000,- € und bis 100.000,- € 1 Punkt: Auftragswert bis 50.000,- € 0 Punkte (Mindestanforderung): keine Mindestanforderung definiert ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)100,00

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsZu § 43 Absatz 1 VgV bzw. 5.1.6 dieser Auftragsbekanntmachung: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung der Bauüberwachung vor Ort verantwortlich sind. Die anzugebenden Personen müssen dabei über folgende Mindestanforderungen für die Überwachung der Objektausführung verfügen: - Bauingenieur (B.Eng., Dipl.-Ing., M.Eng. o.ä.) - Bautechniker (staatl. Geprüft oder gleichwertig) Die anzugebenden Personen müssen dabei über folgende Mindestanforderungen für die Überwachung der Geotechnik verfügen: - Geologe und/oder Bauingenieur (B.Eng., Dipl.-Ing., M.Eng. o.ä.) ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=796468
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namee-Vergabe Plattform des Bundes
URLhttps://www.evergabe-online.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=796468
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge15/10/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltWasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtWasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Organisation, die Angebote bearbeitetWasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungWasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Registrierungsnummer0204: 991-02412-93
PostanschriftHockstraße 10
StadtAschaffenburg
Postleitzahl63743
Land, Gliederung (NUTS)Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt (DE261)
LandDeutschland
E-Mailwna-aschaffenburg@wsv.bund.de
Telefon+49 6021 3120
Fax+49 6021 3123101
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 94990
Fax+49 228 9499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunge542beb2-25bd-45b7-8064-bbb0c2a5ec0d  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/08/2025 08:26:35 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung551878-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe161/2025
Datum der Veröffentlichung25/08/2025