552325-2021 - ErgebnisDeutschland-Göttingen: Saugkehrmaschinen
OJ S 211/2021 29/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Zimmer 102
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de
Telefon: +49 551400-2882
Fax: +49 551400-3201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von 3 Kompaktkehrmaschinen der 2m³ Klasse
Referenznummer der Bekanntmachung: 134_2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144431 Saugkehrmaschinen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von 3 Kompaktkehrmaschinen der 2m³ Klasse
4-Rad- alternativ Knicklenkung, zul. Gesamtgewicht 3,49 to
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
34921100 Straßenkehrmaschinen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung: Göttingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 3 Kompaktkehrmaschinen der 2m³ Klasse
- Zweiachskehrmaschine mit Druckwasserumlaufsystem
- Kehrbehälter aus korrosionsfestem Material; nutzbares Fassungsvermögen 1,8- 2,0m³
- zulässiges Gesamtgewicht maximal 3,49 to
- Nennleistung 45 - 60 KW
- hydrostatischer Fahrantrieb mit stufenloser Geschwindigkeitsveränderung über Fahrpedal
- hydrostatische 4- Rad- oder Knick- Lenkung
- Abgasnorm mind. Euro 6c, alternativ EuroMot V
Die Kompaktkehrmaschinen werden von den Göttinger Entsorgungsbetrieben (GEB) für den Einsatz als Fußwegkehrmaschine eingesetzt. Das städtische Gebiet weist größere Steigungen, in teilweise beengten Verkehrsverhältnissen auf. Die Entleerung erfolgt auf einer Umladeeinrichtung.
Das Gesamtfahrzeug muss den aktuellen deutschen und europäischen Normen und Vorschriften zum Auslieferungsdatum entsprechen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Ergonomie am Arbeitsplatz / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
zu II.2.7):
Auslieferung gemäß Bieterangabe, spätestens bis 30.12.2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 144-382183
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von 3 Kompaktkehrmaschinen der 2m³ Klasse
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/10/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bucher Municipal AG - vertreten durch Bucher Municipal GmbH/Hannover
Postanschrift: Murzlenstrasse 80
Ort: Niederweningen
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Postleitzahl: CH - 8166
Land: Schweiz
Internet-Adresse: https://www.buchermunicipal.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen.
Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/10/2021