55260-2024 - Ergebnis
Deutschland – Dolmetscherdienste – Dolmetscher- und Übersetzerleistungen
OJ S 19/2024 26/01/2024
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
E-Mailzvst.borken@polizei.nrw.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDolmetscher- und Übersetzerleistungen
BeschreibungDolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Polizeiauftrag
Kennung des Verfahrens46346d39-d5d4-44be-9167-7e3019f16a24
VerfahrensartOffenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.454 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung454 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPNYR5DXX3
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0002
TitelArabisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0003
TitelBulgarisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0004
TitelFranzösisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0005
TitelKroatisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0006
TitelKurdisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0007
TitelNiederländisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0008
TitelPolnisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0009
TitelRumänisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0010
TitelRussisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0011
TitelSerbisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0012
TitelSyrisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0013
TitelTürkisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
5.1.
LosLOT-0014
TitelUkrainisch
BeschreibungDie Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung13
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91 
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche InformationenKreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2024
Enddatum der Laufzeit31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche Informationen#Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge12
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots40,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots85,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots70,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots75,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots50,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots40,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots75,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0006
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots59,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots80,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0007
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots43,50 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots80,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0008
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots70,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0009
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots47,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0010
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots48,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0011
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots40,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots75,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0012
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge10
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots40,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots85,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0013
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots70,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0014
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots70,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots78,99 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandrat als Kreispolizeibehörde Borken
Registrierungsnummer055540012012-03001-07
StadtBorken
Postleitzahl46325
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
E-Mailzvst.borken@polizei.nrw.de
Telefon02861 9003107
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer000
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon0251 4110
Fax0251 4112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc61d7f32-c568-4290-9bcc-c5ff70ae3c10  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung25/01/2024 15:26:46 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung55260-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe19/2024
Datum der Veröffentlichung26/01/2024