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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Dolmetscher- und Übersetzerleistungen
Beschreibung: Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen im Polizeiauftrag
Kennung des Verfahrens: 46346d39-d5d4-44be-9167-7e3019f16a24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 454 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 454 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXPNYR5DXX3
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Arabisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Bulgarisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Französisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Kroatisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Kurdisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Niederländisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Polnisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Rumänisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Russisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Serbisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Syrisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Türkisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Ukrainisch
Beschreibung: Die Leistung der Rahmenvereinbarung beinhaltet das Dolmetschen sowie das Übersetzen des Ausgangsinhalts in die Zielsprache "Deutsch". Die Leistungserbringung hat grundsätzlich in den Liegenschaften der Kreispolizeibehörde Borken (Kreis Borken) zu erfolgen. Im Ausnahmefall und auf besondere Anweisung kann die Leistung an einer anderen näher bezeichneten Stelle erfolgen. Innerhalb der Leistung der Rahmenvereinbarung werden folgende Leistungsgegenstände unterschieden: Dolmetschen: Dolmetschen ist das Übertragen eines einmalig vorgetragenen Inhaltes der Ausgangssprache in die Zielsprache. Der Ausgangsinhalt kann in Form von Sprache, Gebärden, Audio- und Videodateien, Tonbandaufzeichnungen etc. dargeboten werden. Übersetzen: Das Übersetzen ist das Übertragen eines festgelegten und demzufolge ständig dar-gebotenen bzw. beliebig oft wiederholbaren Inhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache. Das Festhalten in Textform ist erforderlich. Erreichbarkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit. Dies erfordert eine bzw. mehrere festgelegte benannte Ansprechpersonen, welche bereits mit der Angebotsabgabe namentlich zu benennen sind. Reaktionszeit: Der Auftragnehmer gewährleistet zu jeder Tages- und Nachtzeit eine maximale Reaktionszeit von 45 Minuten ab Benachrichtigung. Das bedeutet, jeder Einsatzort im Auftragsbereich bzw. in den Auftragsbereichen wird innerhalb dieser Zeitspanne erreicht. Bei vorhersehbaren zeitlichen Verzögerungen zum Bei-spiel durch spezielle Wetterlagen wie Glatteis oder Unwetterlagen ist der Auftraggeber bereits bei der telefonischen Beauftragung umgehend über die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu informieren. Personelle Bedingungen: Es ist ausschließlich fachlich geeignetes Personal einzusetzen. Das eingesetzte Personal muss bei der Angebotsabgabe namentlich (Vorname, Zuname) mit Auflistung der jeweiligen Fremdsprachen genannt werden. Bei Krankheit, Urlaub, Ausscheiden oder ähnlichen Ausfällen ist das Ersatzpersonal ebenso zu benennen. Für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer sind folgende Dokumente beziehungsweise Formulare vor Arbeitsaufnahme einzureichen: - Erweitertes Führungszeugnis o Es ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate) zu Beginn der Tätigkeit der jeweiligen Kreispolizeibehörde im Original vorzulegen. - Förmliche Verpflichtung o Es ist eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) für die Tätigkeit als Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher sowie als Übersetzerinnen bzw. Übersetzer nach § 1 des VerpflG erforderlich. Diese Verpflichtung erfolgt einmalig vor Dienstleistungsbeginn gemäß der Verpflichtungsgesetzverordnung NRW in der jeweils zuständigen Kreispolizeibehörde. - Einwilligungserklärung Datenerfassungssysteme o Im Vorfeld der Dienstleistungstätigkeit erfolgt zudem eine Überprüfung der Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen in polizeilichen Datenerfassungssystemen. Diese Überprüfung erstreckt sich retrograd auf einen Zeitraum von 10 Jahren und kann im Verlauf der Tätigkeit wiederholt wer-den. Hierzu ist eine einmalige schriftliche Einwilligungserklärung erforderlich, die mit Angebotseinreichung vorliegen muss.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79540000 Dolmetscherdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kreispolizeibehörde Borken Burloer Straße 91
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet Borken
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2024
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 III GWB - unverzüglich gegenüber der Kreispolizeibehörde Borken nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung; - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen; - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Kreispolizeibehörde Borken, der Rüge nicht abhelfen zu wollen; siehe § 135 II GWB; - 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 12
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 40,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 85,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 70,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 75,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 50,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 40,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 75,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 59,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 80,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 43,50 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 80,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 70,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 47,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 48,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 40,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 75,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 10
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 40,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 85,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 70,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 70,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 360 000,00 EUR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 70,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 78,99 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landrat als Kreispolizeibehörde Borken
Registrierungsnummer: 055540012012-03001-07
Stadt: Borken
Postleitzahl: 46325
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Telefon: 02861 9003107
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: 0251 4110
Fax: 0251 4112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c61d7f32-c568-4290-9bcc-c5ff70ae3c10 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/01/2024 15:26:46 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 55260-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 19/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/01/2024