Die Beschaffung des Gerätewagen-Transport GW-T war zuvor bereits Gegenstand eines nicht offenen Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Hierbei wurden zwei Lose gebildet. Es waren dies Los 1 „Fahrgestell und Aufbau sowie schnittstellenrelevante Beladungsteile“ und Los 2 „Sonstige Beladung“. Für Los 2
ist kein Teilnahmeantrag eingegangen. Daher wurde das nicht offene Vergabeverfahren betreffend Los 2, gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV, aufgehoben, um nun den Leistungsgegenstand des Loses 2 "Sonstige Beladung“ im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb, gemäß § 14 Abs. 4 VgV, zu beschaffen.