552731-2022 - ErgebnisDeutschland-Ansbach: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 195/2022 10/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bezirkskliniken Mittelfranken, Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) des Bezirks Mittelfranken
Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Neurologie, Neurologische Rehabilitation, Geriatrische Rehabilitation und Maßregelvollzug)
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Microsoft EA
Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2022-0004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Abschluss eines Enterprise Agreement Vertrages zur Beschaffung von Neulizenzen inklusive Software-Assurance sowie für Assurance-Verlängerungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 48800000 Informationssysteme und Server
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist der Abschluss eines Enterprise Agreement Vertrages zur Beschaffung von Neulizenzen inklusive Software-Assurance sowie Assurance-Verlängerungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Bei Veränderungen des Softwarebedarfs erfolgen jährliche True-Ups, die eine Angleichung der Lizenzierung an die Ist-Situation des Auftraggebers darstellen. Diese Nachmeldungen erfolgen jährlich beim Vertragspartner. Durch die mit dem EA Vertrag ggf. verbundenen Benefits von Microsoft (Mehrere Dienstleistungstage, die der Vertragspartner mit dem Kunden zur Schulung, sowie zum Consulting bei Einführung, Anpassung und Wartung der installierten Systeme nutzen kann, ist es wichtig, dass der Vertragspartner die abrufbaren Leistungen auch voll umfänglich zur Verfügung stellen kann.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 151-431617
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Microsoft EA
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 04/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: CANCOM GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern