Es handelt sich hierbei um die Beauftragung einer zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, die zur Erweiterung der bereits erbrachten Leistungen aus einer vorherigen Bestellung bestimmt sind. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei dem Gebrauch mit sich bringen würde