552808-2022 - ErgebnisDeutschland-Karlsruhe: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
OJ S 195/2022 10/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Karlsruher Institut für Technologie
Postanschrift: Englerstraße 11, Geb. 11.40
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf, Verkauf und Materialwirtschaft
E-Mail: yvonne.meichssner@kit.edu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kit.edu
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Lehre

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Röntgendiffraktometer
Referenznummer der Bekanntmachung: 245-0717 VA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Röntgendiffraktometer
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Karlsruher Institut für Technologie Englerstraße 11, Geb. 11.40 76131 Karlsruhe Karlsruher Institut für Technologie Engelbert-Arnold-Str. 4 76131 Karlsruhe Campus Süd Gebäude 10.91 Raum -103
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung eines mobilen Röntgendiffraktometers
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 108-304356
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20796781
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Stresstech GmbH
Postanschrift: Konnwiese 18
Ort: Rennerod
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56477
Land: Deutschland
E-Mail: info.gmbh@stresstech.com
Telefon: +49 2664-99731-0
Fax: +49 2664-99731-55
Internet-Adresse: https://www.stresstech.com/de/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Wir weisen darauf hin, dass der Gesamtauftragswert unter II.1.7) und V.2.4) nur als Platzhalter angegeben
worden ist, da es sich um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Auftragnehmers handelt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y036HRV
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Informationen über die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Abschnitt VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist in den §§ 155 ff. des GWB geregelt. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet das Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsberechtigt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung seiner Rechte nach § 97 Abs. 6 wegen der Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Es ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch den behaupteten Verstoß gegen die Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den behaupteten Vergaberechtsverstoß vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt hat; der Ablauf der Frist des § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. aus der Bekanntmachung ersichtliche Vergaberechtsverstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die nur aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich sind, dem öffentlichen Auftraggeber nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Bewerbungen oder Angebote mitgeteilt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers verstrichen sind, dass er einer Rüge nicht abhelfen will.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 161 GWB gilt Folgendes: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss einen bestimmten Antrag enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsberechtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss den Namen des Antragsgegners, eine Beschreibung des behaupteten Rechtsverstoßes unter Darlegung des Sachverhalts und Benennung der zur Verfügung stehenden Beweismittel sowie die Angabe enthalten, dass sich die Beschwerde gegen den Auftraggeber richtet; sie muss, soweit bekannt, die weiteren Beteiligten benennen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/10/2022