Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2. der Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.6.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.5.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.6.2020 bis 31.5.2022 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf des Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d.h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Von dieser Möglichkeit hat die AOK Baden-Württemberg Gebrauch gemacht (vgl. die Bekanntmachung ABl./EU 2021 S 017-038273).