CPV-Code Hauptteil 90491000 Überprüfung von Abwasserkanälen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landesbetrieb für Straßenbau beabsichtigt für den Bereich der Bundes- und Landstraßen, die Leistung zur Reinigung von Entwässerungsrinnen und Kanälen im Zuge der Fahrbahnentwässerung sowie die Reinigung der RiStWag-Anlagen, Sandfängen, Abscheideranlagen, Pumpenanlagen und Regenrückhaltebecken sowie Kanalverfilmungen durchzuführen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 344 354,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 71355000 Vermessungsarbeiten, 90641000 Reinigung von Einlaufschächten, 34923000 Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung, 34992000 Zeichen und beleuchtete Zeichen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Hauptort der Ausführung:
Landesbetrieb für Straßenbau Peter-Neuber-Allee 1 66538 Neunkirchen Verschiedene Bundes- und Landstraßen im Saarland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Maschinelle Reinigung von Schlitzrinnen, Kastenrinnen etc. 666 h; Maschinelle Reinigung von Rohrleitungen mit Saug- u. Spülfahrzeug 515 h; Entsorgung Räumgut 272 t; Verkehrssicherung 124 d, Reinigung RiStWag- Anlagen mit Saug- u. Spülfahrzeug 274 h
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 148-423853
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb für Straßenbau