Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass ein Alleinstellungsmerkmal gegeben ist. Aus folgenden Gründen:
Der Erwerb dieser Lizenz ist ausschließlich bei Aryza möglich. Es handelt sich hierbei um eine Lizenzerweiterung der eigenen Software des Anbieters, nur diesem stehen die Rechte an der Software zu. Nur dieser Dienstleister bietet diese Software am Markt an. Es gibt keine Distributoren, die angesprochen werden können. Die Software von Aryza wird bereits seit vielen Jahren in der NBank für die Problemkreditbearbeitung genutzt. Es handelt sich nicht um eine Neuanschaffung, sondern um eine Erweiterung einer bereits bestehenden Lizenz.
Ein Wechsel des Anbieters würde zu einer Umstellung der kompletten Forderungsmanagementsoftware inkl. Datenmigration und neuer technischer Schnittstellenanbindung, sowie individuellen Anpassungen an die Strukturen und Produkte der NBank führen. Dies würde mit unverhältnismäßigen Kosten und Risiken daher gehen, die nicht hingenommen werden können.