553916-2022 - ErgebnisDeutschland-Stuttgart: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 195/2022 10/10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IT Baden-Württemberg
Postanschrift: Krailenshalden Str. 44
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabestelle@bitbw.bwl.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesoberbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Rechenzentrum

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
BK IT-Services
Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230/780
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von "BK IT-Services" für das
Land Baden-Württemberg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Hauptort der Ausführung: IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der im Folgenden skizzierte Serviceumfang, der Bestandteil des von der BITBW für die User angebotenen Benutzerunterstützungskonzeptes ist.
Das Leistungsspektrum setzt sich aus folgenden miteinander zusammenhängenden Leistungsfeldern zusammen:
* 1st Level Support (beinhaltet die Leistungserbringung für den Service Desk, die inkludierte Auftragsbearbeitung mit optional hinzubuchbarem "Full Service" und optional hinzubuchbarem fachspezifischen Service Desk für einzelne Fachverfahren sowie den Umgang mit Sonderarbeitsplätzen für die betreuten IT Clients,
* 2nd Level Support Leistungen (beinhaltet Leistungen, die vom 1st Level Support nicht erbracht werden können und besondere technische Fähigkeiten erfordern z.B. Installationsverfahren und Bereitstellung von Clienthardware und Peripherie, Firmware- und Treibermanagement, Gruppenrichtlinien, Endpoint Security Check, Patch- und Schwachstellenmanagement, Paketierung und Paketpflege, GPOs),
* Technical Field Service (TFS) beschreibt die Vor-Ort-Leistungserbringung in der Flächenorganisation durch Service Techniker (u.a. Installation, Umzüge, Gerätetausch, Geräteabbau und Lagerhaltung etc.),
* Projektleistungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Umsetzung der ausgeschriebenen BK IT-Services / Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Sicherstellung der Service Level / Gewichtung: 80
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Transitionsphase / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Konzept zu Qualität und Mitarbeiterkontinuität / Gewichtung: 70
Qualitätskriterium - Name: Bietergespräche / Gewichtung: 300
Preis - Gewichtung: 400.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 206-538051
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe DATAGROUP Stuttgart GmbH
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DATAGROUP Stuttgart GmbH
Ort: Pliezhausen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Unter "Gesamtwert der Beschaffung" bzw. unter "Gesamtwert des Auftrags/Loses" wurde aus Gründen des Geheimwettbewerbs und des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen jeweils ein fiktiver Wert angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYY9R
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/10/2022