Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ausgeschrieben wurde das Leistungsbild der Verkehrsanalge mit Ermittlung der Bauphasen und Maßnahmen der
Reisendenführung. Dies beinhaltet nicht die Baubetriebsplanungsleistungen nach RIl 406, die Durchführung der Erstanmeldung
und die Anmeldungen zum Kapazitätsmanagement.
Das Planungsbüro Inros Lackner SE ist für die BIM Planung als Hauptauftragnehmer für die Planung der Verkehrsanalge, inkl.
Ausstattung beauftragt und befindet sich inmitten der Vorplanung. Auf Grund der örtlichen Planungs-Kenntnisse und
Planungstiefe kann nur das Büro zeitnah und am wirtschaftlichsten die Ergebnisse liefern. Eine weitere Schnittstelle würde zu
Verzögerungen in der Planung führen und somit eine Gefahr für den Baubeginntermin darstellen.