554151-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Bayreuth: Geophysikalische Untersuchungen
OJ S 195/2022 10/10/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: TenneT Offshore GmbH
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4516
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stephan Daum
E-Mail: Stephan.Daum@tennet.eu
Telefon: +49 5132895875
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=176965

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
176965 Offshore-Netz - Geotechnische und geophysikalische Baugrunduntersuchung Plattform Standorte - BalWin
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71351710 Geophysikalische Untersuchungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71351920 Ozeanografische und hydrologische Untersuchungen, 71352000 Untergrunduntersuchungen, 71352110 Seismografische Bodenerkundung, 71353100 Hydrografische Untersuchungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Deutsche Bucht/Nordsee, Deutsche Hoheitsgewässer und AWZ.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Durchführung von geophysikalischen und geotechnischen Baugrunduntersuchungen zur Gewinnung von Baugrundinformationen nach den BSH-Standards an den drei Plattformstandorten BalWin1, 2 und 3, die geeignet sind, entsprechend für die Anforderungen für die Entwicklung und Installation der Offshore-Konverterstation.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/10/2021 Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 4500009639
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
07/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Fugro Germany Land GmbH
Postanschrift: Wolfener Straße 36
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Telefon: +49 03093651
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 1 868 700,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Frist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Überprüfung eines Nachprüfungsverfahrens 3 / 5 unzulässig, wenn seit Zugang der Mitteilung des Auftraggebers, dass er einer Beschwerde nicht abhelfen will, mehr als 15 Kalendertage verstrichen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/10/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71351710 Geophysikalische Untersuchungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71351920 Ozeanografische und hydrologische Untersuchungen, 71352000 Untergrunduntersuchungen, 71352110 Seismografische Bodenerkundung, 71353100 Hydrografische Untersuchungen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Durchführung von geophysikalischen und geotechnischen Baugrunduntersuchungen zur Gewinnung von Baugrundinformationen nach den BSH-Standards an den drei Plattformstandorten BalWin1, 2 und 3, die geeignet sind, entsprechend für die Anforderungen für die Entwicklung und Installation der Offshore-Konverterstation.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 27/10/2021 Ende: 31/12/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 868 700,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Fugro Germany Land GmbH
Postanschrift: Wolfener Straße 36
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
Telefon: +49 3093651
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Änderungsbekanntmachung § 132 Abs. 5 GWB
Gemäß Art. 89 Abs. 1 lit. c RL 2014/25/EU („unvorhergesehene Umstände“) veröffentlicht TenneT hiermit eine wesentliche Änderung der EU-Ankündigung 2021/S 112-295193 (2022/S 180-510748).
Auftraggeber können sich gemäß Erwägungsgrund 115 der RL 2014/25/EU mit externen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen, die sie zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nicht absehen konnten. In einem solchen Fall kann es erforderlich sein, den Auftrag an diese neuen Gegebenheiten anzupassen, ohne gleich ein neues Vergabeverfahren einleiten zu müssen. Der Begriff „unvorhersehbare Umstände“ bezeichnet dementsprechend Umstände, die auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der diesem zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts, der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Mitteln und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht hätten vorausgesagt werden können.
Der ursprünglich vergebene Auftrag über die Baugrunduntersuchungen der Plattformstandorte BalWin alpha, BalWin beta und BalWin gamma (Nr. 2021/S 112-295193 bzw. 2022/S 180-510748) des Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) muss erweitert werden, weil das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den Flächenentwicklungsplan (FEP) nach Zuschlagserteilung mit seiner Veröffentlichung am 01.07.2022 so tiefgreifend geändert hat, dass sich nicht nur die Rahmenbedingungen der bereits geplanten Projekte geändert haben, sondern auch neue Plattformstandorte hinzugekommen sind. Im Ergebnis müssen dadurch auch neue Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden.
Hätte TenneT bereits vor Zuschlagserteilung von den umfassenden und unerwarteten Änderungen des FEP Kenntnis gehabt, wäre ein anderer Auftragsgegenstand ausgeschrieben worden. Die zusätzlichen Leistungen sind daher auf die Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen, die TenneT weder maßgeblich beeinflussen noch im Rahmen der Sorgfaltspflicht vorhersehen konnte. Es ist aufgrund des engen Zeithorizonts auch nicht möglich gewesen, erst mögliche Änderungen der Rahmenbedingungen abzuwarten, bevor mit dem Vergabeverfahren begonnen wird. Es handelt sich demnach bei den Änderungen des FEP um „unvorhersehbare Umstände“ im Sinne des Art. 89 Abs. 1 lit. c RL 2014/25/EU.
Da es sich inhaltlich immer noch um Baugrunduntersuchungen für die Plattformstandorte von TenneT in der Nordsee und nicht um „andersartige Leistungen“ im Sinne des Erwägungsgrunds 115 der RL 2014/25/EU handelt, ändert sich der Gesamtcharakter des Auftrags ebenfalls nicht.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Der ursprünglich vergebene Auftrag über die Baugrunduntersuchungen der Plattformstandorte BalWin alpha, BalWin beta und BalWin gamma (Nr. 2021/S 112-295193 bzw. 2022/S 180-510748) des Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) muss erweitert werden, weil das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den Flächenentwicklungsplan (FEP) nach Zuschlagserteilung mit seiner Veröffentlichung am 01.07.2022 so tiefgreifend geändert hat, dass sich nicht nur die Rahmenbedingungen der bereits geplanten Projekte geändert haben, sondern auch neue Plattformstandorte hinzugekommen sind. Im Ergebnis müssen dadurch auch neue Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden.Hätte TenneT bereits vor Zuschlagserteilung von den umfassenden und unerwarteten Änderungen des FEP Kenntnis gehabt, wäre ein anderer Auftragsgegenstand ausgeschrieben worden. Es handelt sich demnach bei den Änderungen des FEP um „unvorhersehbare Umstände“ im Sinne des Art. 89 Abs. 1 lit. c RL 2014/25/EU.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1 714 510,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1 868 700,00 EUR