Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Leistungen für die hydraulischen Nachweisführung werden für die Beregnungsleitungen und weitere
Druckwasserleitungen notwendig. Für einige dieser Druckleitungen erstellt der AN bereits auf Basis einer bestehenden
Beauftragung die Entwurfsplanung. Durch ein Wechsel des AN für die hydraulische Nachweisrechnungen würden daher für einige
Leitungen doppelte Abstimmungen mit den Leitungseigentümern notwendig und somit höhere Kostenaufwände entstehen.
Bei einer separaten Beauftragung der Entwurfsplanung und einer separaten späteren Transition der Planung müssen durch den
Systemwechsel und die zusätzliche BIM-Perspektive die zusätzliche/aufbauende Planungsleistungen bzgl. Layern, Modellen und
Attributen durchgeführt werden, die mit Zusatzkosten verbunden wären. Durch die Erbringung der Leistung durch den AN der
konventionellen Planung können Arbeiten schon im Vorfeld BIM-fähig gemacht und somit optimiert werden, ferner können
Eingaben durch die Benutzung von Familien oder Vorlagen effizienter und kostengünstiger gehalten werden. Dadurch ergeben
sich im späteren Planungsverlauf schnellere und bessere Ergebnisse.